19. August
Beschädigung von Grenzsteinen bei Forstarbeiten auf dem Großen Burgberg zwischen Neustadt am Rennsteig und dem Großen Dreiherrenstein
Bei einer Wanderung am 19.08.2023 habe ich folgende Schäden im Bereich des Großen Burgberges zwischen Neustadt am Rennsteig und dem Großen Dreiherrenstein festgestellt:
Gegen 14.00 Uhr befuhr ein Forstfahrzeug nach Angaben eines Radfahrers, der mich informierte, die besagte Stelle und überfuhr den Grenzstein mit der Nummer 35, der lt. Katasternachweis auf dem zum Wirkungsbereich des Forstamtes Frauenwald gehörigen Gebietes steht. Der Radfahrer konnte nur noch fluchtartig den Rennsteig verlassen.
Ein Hinweis auf Forstarbeiten in diesem Bereich war nicht vorhanden. Leider war das Fahrzeug bei unserer Ankunft nicht mehr vor Ort.
Da trotz mehrerer Versuche von mir, eine Klärung herbeizuführen, bisher keine Reaktion seitens der zuständigen Behörden erfolgte, gehe ich davon aus, dass überhaupt kein Interesse an einer Klärung besteht.
Der Freistaat Thüringen hat in den vergangenen Jahren 15 Mio € in die Stärkung der Infrastruktur des Rennsteiges investiert. Angesichts der derzeitigen Situation auf dem Rennsteig, zweifle ich ernsthaft den Nutzen dieser Investition an, wobei ich durchaus auch die Probleme des Forstes bei der Bekämpfung des Borkenkäfers verstehe, was aber die Forstdienstleister nicht von einem schonenden Umgang mit den verbleibenden Überresten einer derart geschändeten Natur entbindet, zumal man sich hier in einem denkmalgeschützten Bereich befindet, der auch noch Bestandteil des Naturparkes Thüringer Wald ist. Die Handlungsweise der für die Schäden verantwortlichen Forstdienstleister betrachte ich als vorsätzlich.
Im Bereich des Burgberges befinden sich noch mehr Grenzsteine in Gefahr. Nr. 30 wurde ebenfalls umgefahren. 2 weitere Grenzsteine in unmittelbarer Nachbarschaft wurden durch Holzstapel eingebaut, so dass die Gefahr besteht, dass diese Grenzsteine beim Abtransport des Holzes beschädigt werden.
Mit meiner Forderung, die denkmalschutzrechtlichen Fragen in die Leistungsverträge mit den Forstdienstleistern einzupflegen und eine örtliche Sicherung der Grenzsteine mit Pfählen (Farbmarkierungen wie oft praktiziert, sind nicht zulässig!) vorzunehmen, ist ebenfalls noch nicht realisiert.
Es dauert alles zu lange und wird durch bürokratische Hürden, bei der Frage nach Zuständigkeiten so hinausgezögert, dass immer mehr Schäden am denkmalgeschützten Grenzsteinbestand erzeugt werden. Rückinformationen über den Sachstand erhalte ich nicht. Mein Vorschlag, die Mitarbeiter des Forstes auch zu Fragen des Denkmalschutzes zu schulen (durch Mitarbeiter der Oberen Denkmalschutzbehörde als Fachbehörde) ist offenbar auch nicht weiterverfolgt worden. Ich wirke hier im Sinne des Rennsteiges als Vereinsmitglied entsprechend der Vereinssatzung und als Privatbürger und gehe davon aus, dass meine Bedenken, Einwände und Lösungsvorschläge geprüft werden und ich eine Rückmeldung über eingeleitete Maßnahmen innerhalb einer angemessenen Bearbeitungszeit erhalte.
Eine Information bzw. Anzeige zu diesem Sachverhalt erfolgte an:
- Thomas Lemke, ThüringenForst
- Forstamt Gehren (wurde zuständigkeitshalber an des Forstamt Frauenwald weitergeleitet),
- Frau Marx von der Unteren Denkmalschutzbehörde des Ilmkreises
- Regionalverbund Thüringer Wald
Bis auf die Lesebestätigungen auf meinen Mailverkehr habe ich bisher nur vom Thüringer Forstamt Gehren eine Mitteilung über die Weiterleitung meiner Anzeige an das Forstamt Frauenwald erhalten. Mit dem Regionalverbund habe ich persönlich über den Sachverhalt gesprochen.