26. Januar
Organisatorisches zur Pfingstrunst 2025
156. Runst nach 1990, Wanderführer Lutz Hähner
14.06.2025
Anreisetag, Hörschel, 18.00 Uhr Sippung
15.06.2025
Hörschel - Ascherbrück
16.06.2025
Ascherbrück - Spießberghaus
17.06.2025
Spießberghaus - Oberhof, "Waldschlösschen"/ Stein 16
18.06.2025
Oberhof/ Stein 16 - Neustadt am Rennsteig/ "Hubertus"
19.06.2025
Neustadt am Rennsteig - Limbach/ Übernachtung in Friedrichshöhe Hotel-Pension "Rennsteig"
20.06.2025
Limbach - Steinbach am Wald/ "Hotel Rennsteig"
21.06.2025
Steinbach - Blankenstein/ Übernachtung: "Hotel Rennsteig" Steinbach am Wald
21.06.2025
Abendsippung Steinbach am Wald
22.06.2025
Heimreise nach Frühstück
Bemerkung:
Shuttleservice:
Limbach - Friedrichshöhe und umgekehrt
Blankenstein - Steinbach
Gepäcktransport in Regie des Rennsteigvereins, 1 Gepäckstück (bitte beachten!)
Organisatorisches zur Herbstrunst 2025
157. Runst nach 1990, Wanderführer Ulrich Rüger
30.08.2025
Anreisetag Hörschel, 17 Uhr (nicht 18 Uhr) Abendsippung im Gasthof "Tor zum Rennsteig"
31.08.2025
Hörschel-Hotel Sophienaue-Eisenach-Marienthal
01.09.2025
Shuttle Sophienaue-Hohe Sonne-Wanderung zum Spießberghaus
02.09.2025
Spießberghaus-Oberhof-Stein 16-Waldschlösschen
03.09.2025
Oberhof-Stein 16-Neustadt am Rennsteig-Hotel "Hubertus"
04.09.2025
Neustadt am Rennsteig-Limbach-Übernachtung Friedrichshöhe Hotel "Rennsteig"
05.09.2025
Limbach-Steinbach am Wald-Hotel "Rennsteig"
06.09.2025
Steinbach - Blankenstein/ Übernachtung: "Hotel Rennsteig" Steinbach am Wald
Abendsippung Steinbach am Wald
07.09.2025
Heimreise nach Frühstück
Bemerkung:
Shuttleservice:
Sophienaue/Marienthal/Eisenach-Hohe Sonne in Eigenregie
Limbach - Friedrichshöhe und umgekehrt in Eigenregie
Blankenstein - Steinbach, Vertragsbus, bucht Hotel
Gepäcktransport in Eigenregie, 1 Gepäckstück (bitte beachten!)
Begleitfahrzeug/ Bus: Sylvia Rüger
Die erste Etappe endet an der Hohen Sonne. Zur Unterkunft wandern wir durch die Drachenschlucht.
Durch den Start der 2. Etappe an der Hohen Sonne verlängert sich die Entfernung zum Spießberghaus auf insgesamt 25,5km.
25. Januar
Fragwürdige Post vom Präsidenten des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie
Am heutigen Tag habe ich Post vom Präsidenten des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Herrn Dr. habil. Sven Ostritz erhalten. Das hatte folgenden Anlass:
1. Gehen wir aus von meinen Ausführungen in der Chronik vom 26.11.2024. Dazu noch einmal ein entsprechendes Schreiben des Landesdenkmalrates:
Bemerkung: Die angebotene Webseite https://www.historische-grenze.net/grenzsteine-thueringen, ist für thematische Fragen zu Grenzsteinen in Thüringen nicht mehr erreichbar.
2. Aufgrund des Scheibens habe ich mich am 16.01.2025, nachdem ich seitens der Beteiligten keine Rückinformation erhalten habe, nochmals mit der Bitte an die Staatskanzlei gewendet, damit man mir einen Ansprechpartner beim Landesamt für Denkmalpflege benennt:
3. Diese Anfrage wurde mir am 20.01.2025 von der Thüringer Staatskanzlei, Herrn Münchgesang, wie folgt beantwortet:
4. Daraufhin habe ich am 21.01.2025 eine Mail an Herrn Dr. Sven Ostritz geschickt, mit der Bitte um Benennung eines Ansprechpartners:
Die im Text erwähnte Tabelle (Auszug)
5. Von Herrn Dr. Ostritz erhielt ich am 25.01.2025 einen Brief mit einem Exemplar des Heftes "Forstwirtschaft und Bodendenkmalpflege", Ausgabe 2024:
6. Fazit:
Im Brief von Dr. Ostritz werde ich als Vorsitzender des Rennsteigvereins benannt. Das trifft nicht zu, das habe ich in meiner Anfrage vom 21.01.2025 auch nicht so dargestellt (s. oben).
Im Schreiben von Dr. Ostritz wird nicht auf meine Anfrage eingegangen, mir einen Ansprechpartner zu benennen. Stattdessen werde ich auf eine Web-Seite verwiesen, die es nicht mehr gibt und zusätzlich noch als "Mögliches Sicherheitsrisiko" (http) eingestuft wird:
Die dort angebotene Seite war in ihrer aktiven Phase bereits derart mangelhaft und schlecht recherchiert, dass ich schon damals von einer Nutzung abgeraten habe.
Wir erfassen historische Grenzsteine bereits seit mehreren Jahrzehnten und legen bei der Recherchequalität die höchsten Maßstäbe an. Das ist auch im Landesamt für Denkmalpflege bekannt, leider bisher ohne Mitwirkungsangebot seitens der Behörde.
Das Schreiben von Dr. Ostritz ist bezüglich der Zuständigkeit nicht zielführend und entspricht nicht den rechtlichen Regelungen. Der Rennsteig steht als Sachgesamtheit unter Denkmalschutz, dazu gehören auch die Grenzsteine, die den Weg erst so bekannt gemacht haben. Siehe hierzu auch folgende Quellen:
Das Thüringer Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale (Thüringer Denkmalschutzgesetz - ThürDSchG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 2004, mit der zuletzt berücksichtigten Änderung durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731, 735) regelt im Ersten Abschnitt, Allgemeine Vorschriften unter § 1:
(1) Denkmalpflege und Denkmalschutz haben die Aufgabe, Kulturdenkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche und dörfliche Entwicklung sowie in die Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden. Dabei obliegt dem Denkmalschutz die hoheitlich- rechtliche Aufgabe und Verantwortung, der Denkmalpflege die fachliche Beratung und Fürsorge für den hoheitlichen Denkmalschutz.
Im 3. Abschnitt wird unter § 12 Allgemeine Maßnahmen der Denkmalschutzbehörden geregelt:
(1) Die Denkmalschutzbehörden haben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich sind, um Kulturdenkmale zu erhalten, zu bergen und zu bewahren sowie Gefahr von ihnen abzuwenden.
Details zum Umfang werden im Staatsanzeiger geregelt:
- Staatsanzeiger Nr. 30/1999, Seiten 1665ff
- Staatsanzeiger Nr. 26/2008, Seite 992
Das im Schreiben von Dr. Ostritz benannte Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation ist lediglich mit ordnungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem unsachgemäßen Umgang mit historischen Grenzsteinen betraut.
Interessant ist auch ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main vom 04.03.1983 (2 Ss 504/82, NJW 1984, 2303). Dort wurden zum Umgang mit historischen Grenzsteinen folgende Aussagen getroffen:
Grenzsteine sind in der Regel keine Bodendenkmale, sondern Baudenkmale.
Historische Grenzsteine sind lediglich Scheinbestandteile des Grundstückes. Sie sind deshalb sonderrechtsfähig und unterliegen weder dem Eigentumsrecht des Grundstückseigentümers noch seiner Dispositionsverfügung.
Mir wurde aber vom Präsidenten des Landesamtes für Denkmalpflege eine Broschüre übergeben, die von Bodendenkmalen spricht (siehe oben). Falls dieses Papier gleichzeitig als Handreichung für die Forstdienstleister dienen soll und nicht ein vom Denkmalrat und von der Staatskanzlei empfohlenes Faltblatt, bei dessen Erstellung wir gerne mitarbeiten möchten, sehe ich den Sinn dieser Aktion als verfehlt an. Kein Forstdienstleister wird sich am Rennsteig hinstellen und eine 64-seitige Broschüre durchlesen, deren Inhalt rein informativ ist und nicht dazu beitragen wird, Schäden an den historischen Grenzsteinen zu vermeiden.
Ich vermisse im Schreiben von Dr. Ostritz den Bezug die hoheitlich-rechtliche Verantwortung, fachliche Beratung und Fürsorge für den hoheitlichen Denkmalschutz, außerdem ist kein pflichtgemäßes Ermessen erkenntlich, Kulturdenkmale zu erhalten, so wie es das Thüringer Denkmalschutzgesetz vorschreibt. Stattdessen werde ich an andere Behörden verwiesen. Es ist meiner Meinung nach auch die Frage des Anstandes, wenn ich als besorgter Bürger/ Verein eine Anfrage stelle und keine oder falsche Auskünfte erhalte, die letztendlich nicht zur Lösung des Problemes beitragen und andere Behörden, vor allem im regionalen Bereich verunsichern. Es ist auch nicht zweckdienlich, privaten Personen die Lösung eines hoheitlichen Missstandes zu überlassen. Wenn Probleme bei der Lösung auftreten sollten, wäre es ratsam, wenn das die Behörden unter sich klären und nicht die hilfesuchende Privatperson im Sinne eines „Buchbinder Wanninger“ zwischen den Behörden umherirren lassen.
Der Denkmalrat und die Staatskanzlei wird vom Antwotrtschreiben des Landesdenkmalamtes informiert. Ich behalte mir in diesem Falle vor, eine Fachaufsichtsbeschwerde zu stellen.
20. Januar
Wanderparkplatz Hörschel gesperrt
Die Stadt Eisenach teilt mit, dass der Wanderparkplatz in Hörschel aufgrund von Umbaumaßnahmen voraussichtlich wie folgt gesperrt ist:
27. Januar 2025 bis 29. August 2025
Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt der Stadt Eisenach am 24.01.2025 werden in der Ortslage von Hörschel keine Ausweichparkplätze angeboten. Wir bitten, dass sich die Wanderer darauf einstellen, können aber selbst keine Empfehlung geben, wo in diesem Zeitraum Fahrzeuge abgestellt werden können.
01. Januar
"Neue Gehlberger Hütte" auf dem Schneekopfgipfel wieder offen
Wie aus der Tagespresse zu erfahren war, hat die "Neue Gehlberger Hütte auf dem Schneekopf ab sofort wieder geöffnet.
Die Öffnungszeiten werden je nach Jahreszeit angepasst.
Im Winterhalbjahr ist Montag bis Sonntag von 10 bis 17 Uhr geöffnet.
Im Sommerhalbjahr ebenfalls Montag bis Sonntag von 10 bis 20 Uhr.
Ab März 2025 werden wieder Übernachtungen angeboten.
Wir informieren Sie genauer, wenn uns verlässliche Unterlagen vorliegen.
Januar
Imbiss "Hohe Sonne" ist Geschichte
Tilo Freiboth, Wanderfreund aus Ruhla, stellte mir nachfolgende Bilder zur Verfügung.
Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Hohen Sonne wurde bereits im letzten Jahr der Imbiss geschlossen. Unterdessen wurde das Gebäude abgerissen und die Außenanlagen beräumt.
Die Fotos entstanden im Januar 2025 und stammen von Tilo Freiboth, Ruhla