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Ohne Datum
"Fundstücke" an der Neuhäuser Postkreuzung

Hat der Krieg im Osten Europas nun auch den Rennsteig eingeholt?
Einige Unverbesserliche, mit wenig Hirn und noch weniger Verständnis für die derzeitige angespannte politische Situation, nutzen das in Militärkreisen der Russen verwendete "Z" und beschmieren damit einen unter Denkmalschutz stehenden Grenzstein von 1643 in der Nähe der Postkreuzung in Neuhaus am Rennweg.

Die Nutzung des Buchstaben "Z" beim russischen Militär lässt mehrere Deutungen zu, u.a. soll es auch dazu verwendet werden, um bei einem Angriff russische von gegnerischen Truppen zu unterscheiden. Aufgrund der Perversität dieses sinnlosen Krieges, beschloss man in Deutschland die Nutzung des Buchstaben "Z" in Verbindung mit staatsfeindlichen Aktionen unter Strafe zu stellen.

Über den Vorfall in Neuhaus am Rennweg wurde ich erst im November 2022 durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung informiert, die mir auch freundlicherweise ein Foto zur Verfügung stellten, das ich selbstverständlich in der Chronik veröffentliche, um darzustellen, mit welchen sinnlosen und primitiven Mitteln einige unverbesserliche Mitbürger agieren. Bleibt die Hoffnung, dass die Täter gefasst werden und für ihre Tat eine gerechte Strafe erhalten.

Stein Nr. 44 von 1643, Foto: Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg

 

Vom Wert eines "Denkmales" im Freistaat Thüringen mehr als 30 Jahre nach der politischen Wende in Deutschland - Der Rennsteig - ein Kommentar zur aktuellen Situation

Ich möchte beginnen mit den Worten von Viktor von Scheffel:

Ehre sei Gott in der Höhe!
Er hat seine Berge so hoch gestellt.
Und tat damit seine Weisheit kund.
Damit nicht jeder Lumpenhund.
Mit denen die Täler so reichlich gesegnet.
Dem fröhlichen Wandrer hier oben begegnet.
Ehre sei Gott in der Höhe!

 Dass wir uns langsam vom alten Bild des Rennsteiges verabschieden müssen, welches wir die ganzen Jahre bei unseren Runsten vor Augen hatten, haben wir auch diesen "Lumpenhunden, mit denen die Täler so reichlich gesegnet " sind zu verdanken.

Im Freistaat Thüringen sind 10 Untere Denkmalschutzbehörden der Anliegerlandkreise und kreisfreien Städte auch für den Denkmalschutz am Rennsteig zuständig:

  • Saale-Orla-Kreis
  • Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
  • Ilmkreis
  • Landkreis Gotha
  • Wartburgkreis
  • Stadt Eisenach
  • Landkreis Schmalkalden-Meiningen
  • Landkreis Hildburghausen
  • Stadt Suhl
  • Landkreis Sonneberg

Von diesen 10 Behörden erwähnen gerade einmal 40%, also 4 Behörden, in ihren Denkmallisten das Denkmal Rennsteig:

  • Saale-Orla-Kreis
  • Ilmkreis
  • Landkreis Sonneberg
  • Stadt Suhl

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen erwähnt in seiner Liste lediglich Grenzsteine ohne Bezug auf das Denkmal Rennsteig.

Der Rennsteig steht seit Ende der 90-er Jahre des 20. Jahrhunderts unter Denkmalschutz. Als wir in jener Zeit wesentlich zur Einbeziehung des historischen Wanderweges Rennsteig in den Denkmalschutz beigetragen haben, wollten wir damit folgendes erreichen:

  • Schutz des historischen Rennsteiginventars wie Grenzsteine, Denkmale, Gedenkstätten
  • Schutz des Wegeverlaufes
  • Schutz der Sachgesamtheit als Bestandteil einer gewachsenen Thüringer Identität

Geregelt sind all unsere Forderungen im Thüringer Denkmalschutzgesetz. Wie damit umzugehen ist regelt der § 13 dieses Gesetzes:

Par. 13 Erlaubnis

(1) Einer Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde bedarf,

1. wer ein Kulturdenkmal oder Teile davon

a) zerstören, beseitigen oder an einen anderen Ort verbringen,

b) umgestalten, instandsetzen oder im äußeren Erscheinungsbild verändern oder

c) mit Werbe- oder sonstigen Anlagen versehen will,

2. wer in der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals auswirken kann,

3. wer Erdarbeiten an einer Stelle vornehmen will, von der bekannt ist oder vermutet wird oder den Umständen nach anzunehmen ist, dass sich dort Kulturdenkmale befinden.

(2) Die Erlaubnis kann versagt werden, soweit gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustandes sprechen. Im Falle des Absatzes 1 Nr.2 kann die Erlaubnis darüber hinaus versagt werden, soweit das Vorhaben zu einer Beeinträchtigung des Wesens, des überlieferten Erscheinungsbildes oder der künstlerischen Wirkung eines Kulturdenkmals führen würde und gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustandes sprechen.

(3) Der Inhaber einer Erlaubnis nach Absatz 1 Nr. 3 ist im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, die Kosten für die denkmalfachliche Begleitung der Erdarbeiten für die Sicherung und Behandlung von Funden und für die Dokumentation der Denkmalfachbehörde zu erstatten.

Damit wäre eigentlich ein machbarer Kompromiss mit genügend Spielraum gefunden, der es ermöglicht, die unterschiedlichsten Interessenlagen am Rennsteig zu befriedigen.

Leider ist das aber nicht der Fall. Immer noch – und immer häufiger – kommt es zu Verstößen gegen die Regelungen des Thüringer Denkmalschutzgesetzes:

  • Unkenntnis der Reglungen im Thüringer Denkmalschutzgesetz (Privatpersonen, Wirtschaft, Behörden, Land- und Forstwirtschaft, Vereine)
  • Geduldeter Missbrauch der Wegeführung als Medientrasse
  • Zerstörung von Teilen der Sachgesamtheit durch Bauarbeiten wie Wegebau, Bau von Anlagen auf dem Rennsteig oder in Rennsteignähe
  • Zerstörung und Gefährdung von Teilen der Sachgesamtheit durch Forstarbeiten
  • Zerstörung und Gefährdung von Teilen der Sachgesamtheit durch landwirtschaftliche Arbeiten
  • Zerstörung und Gefährdung von Teilen der Sachgesamtheit aus Unkenntnis der gesetzlichen Grundlagen durch Privatpersonen
  • Vandalismus
  • Diebstahl

Sicherlich lässt sich diese Liste noch erweitern, es sind aber die Hauptursachen, die uns große Probleme am Rennsteig bereiten.

Als Hauptwegewart des Rennsteigvereins 1896 e.V. ist es meine satzungsgemäße Aufgabe, mich auch um die Problematik der Erhaltung des Wanderweges Rennsteig zu kümmern. Dazu führt der Verein regelmäßige Kontrollen des Inventars am Rennsteig seit Gründung des Vereins im Jahre 1896 durch. Auch durch weitere Rennsteigfreunde und Vereine werden und wurden regelmäßig Kontrollen durchgeführt, stellvertretend möchte ich hier den Thüringer Rennsteigverein e.V. Neustadt am Rennsteig und den Verein für Schmalkaldische Geschichte und Landeskunde e.V. nennen. All das sind Vereine, die nachweislich nicht nur Missstände dokumentieren und kritisieren, vielmehr ist es gerade diesen Vereinen zu verdanken, dass sie auch aktiv zur Beseitigung von Mängeln beigetragen haben und das in einem Umfang, den man von den eigentlichen Verursachern der Schäden am Rennsteiginventar hätte erwarten müssen. Zur Würdigung dieser nicht immer leichten Arbeiten möchte ich folgende Beispiele nennen:

  • Erstellung einer lückenlosen Dokumentation über fast 4000 Einzelpositionen zum Rennsteiginventar und laufende Aktualisierung dieser Dokumentation
  • Neuvermessung des Rennsteiges in den Jahren 2002 und 2003
  • Mitarbeit an der Gesetzesvorlage zur Unterschutzstellung des Rennsteiges gem. §2 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes
  • Übergabe einer Fotodokumentation der Grenzsteine des Rennsteiges an das Landesamt für Denkmalpflege
  • Aktive Teilnahme an der Sanierung von über 300 historischen Länder- und Ämtergrenzsteinen am Rennsteig
  • Beratung von Institutionen, Behörden und der Wirtschaft bei Fragen des Denkmalschutzes zum Rennsteiginventar
  • Regelmäßige Kontrollen des Inventars ohne finanzielle Gegenleistung auf Basis der Ehrenamtlichkeit. Seit 1990 führte ich meinen Aufzeichnungen folgend insgesamt 482 Rennsteiginventuren durch. Der dabei investierte Kostenaufwand belief sich bisher auf weit über 20.000€. Mehr als 70% dieser Inventuren wären nicht notwendig gewesen, wenn die gesetzlichen Bestimmungen des Denkmalschutzes eingehalten worden wären.
  • Wegearbeit in den Ortsgruppen der jeweiligen Vereine, wie Müllberäumung, Wegemarkierungsarbeiten, Pflegearbeiten am Rennsteiginventar

Dagegen steht gegenwärtig eine nicht unbedeutende Anzahl von Verstößen, die nüchtern betrachtet, das Maß der Verstöße, die zu DDR-Zeiten erfolgten, bei weitem übersteigen.

In folgenden Bildern, von welchen Sie einige bereits aus den Chroniken vergangener Jahre kennen, möchte ich veranschaulichen, wie unbedenklich im Freistaat Thüringen, aber auch im Freistaat Bayern, mit dem Denkmal Rennsteig umgegangen wird. Dabei habe ich den Verlauf von Blankenstein nach Hörschel als Anhaltspunkt gewählt:

  • Grenzstein 165.1, Hohe Tanne (Granit DDR) wird 2009 bei Forstarbeiten gestohlen, festgestellt am 27.09.2009

 

       Foto von 2006 (oben), Foto vom 27.09.2009 (unten), Grenzstein Nr. 165.1 Hohe Tanne von 1976

  • Grenzsteine 47-40 (Muschelkalk) werden beim Ausbau der Forststraße am Ochsenhut (auf bayerischer Seite) und bei Forstarbeiten beschädigt. Die Forststraße unterliegt der bayerichen Gesetzbarkeit, die Grenzsteine sowohl der bayerischen als auch der thüringischen Gesetzbarkeit. Da es sich um "Landesgrenzsteine" zwischen benachbarten Bundesländern handelt, ist die Obere Denkmalschutzbehörde zuständig.

  Grenzstein 47

 

   Grenzstein 47 vor Brennersgrün bei Forstarbeiten im Frühjahr 2014 umgedrückt      

 

 

 

   Situation an der auf bayerischer Seite verlaufenden Forststraße vor Brennersgrün, die auch identisch mit dem Rennsteig ist    

  • Grenzstein 41 wird infolge dieser Beschädigung gestohlen
  • Grenzstein 39, war im jetzigen Rennsteighaus Brennersgrün eingelagert und sollte nach dem Straßenbau Brennersgrün/Tschirn wieder eingebaut werden. Trotz Einlagerungsprotokoll, das der Unteren Denkmalschutzbehörde der beteiligten Landkreise bekannt war, erfolgte keine Kontrolle und der Grenzstein ist seit der Fertigstellung des Rennsteighauses verschwunden.

Notiz aus Feldbuch Grenzsteine:

14. Mai 1991, 10.00 Uhr (Datum aus Dienst-Terminer“ nachgetragen)
Herausnahme des Grenzsteines (Nr. 39) an der KC 7 (Tschirn–Brennersgrün) wegen Straßenbaumaßnahmen.
Bergung des Steines veranlaßt. Absprache mit den zuständigen Ämtern (Landratsämter, Vermessungsamt)

Vor Ort:

Herr Letsch, Feldgeschworener aus Tschirn
Frau Berner, LRA Lobenstein,
Herr Göbel, Wurzbach
Herr Trebes LRA Kronach

Arbeiten durch Baufirma

Grenzstein aus Kontenkalk, KB/HSM, Größe 88 x 45 cm, Ablage und Verwahrung Gde. Brennersgrün
Ca. 20 cm unter dem Stein
-ein Zeuge völlig (durch den Stein) zerdrückt
-ein Zeuge vollständig: KB
jeweils aus Porzellan – weiß
neben KB-Zeugen Scherbe bzw. weitere kleine Tonscherben gefunden (ob dies alte Zeugen sind ist nicht bekannt bzw. belegbar)

Martin Weber

  • Stein Nr. 641, Schönwappenweg wurde bei forstlichen Wegebauarbeiten 2007 auf bayerischer Seite komplett zerstört, eine Meldung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt erfolgte durch den bekannten Verursacher nicht. Der Grenzstein liegt immer noch völlig zerstört an seinem Standort.

  • Da der Bayerische Anteil des Rennsteiges nicht unter Denkmalschutz steht, ist es sehr schwierig dort Ansprechpartner zu finden. Auf einer Gesamtlänge von 14 km verläuft der Rennsteig durch Bayern. Von diesen 14 km Weg wurden 75% asphaltiert. In Unkenntnis der Geschichte des Rennsteiges wurde der Weg entlang der Frankenwaldhochstraße alternativ durch ein Waldstück nördlich des historischen Verlaufes verlegt. Durch eine jüngst bekanntgewordene Initiative der Anliegergemeinden und der örtlichen Industrie soll auch ein Windpark und ein Solarpark entstehen. Auch der dortige Staatsforst trägt nicht unbedingt dazu bei, dass sich der Wanderer wohlfühlt, obwohl immer wieder die Nachhaltigkeit der dort getätigten Arbeiten betont wird. Nachhaltig sieht angesichts der örtlichen Situation aber sicher etwas anders aus.
  • In jüngster Vergangenheit werden Stimmen von durchaus besorgten Wanderern laut, die eine komplette Verlegung des Rennsteiges auf Bayerischem Gebiet fordern. Das wiederum müsste selbst von Thüringer Seite aus abgelehnt werden, da es durch den Denkmalschutz des Rennsteiges als "Sachgesamtheit" auch Thüringer Interessen betreffen würde, die den Schutzstatus massiv in Frage stellen würden.

 

 

   Ohne Absicherung auf dem „nachhaltig“ bewirtschafteten Rennsteig vor Steinbach am Wald

  „Nachhaltig Wirtschaften“ ist das Motto des Bayerischen Staatsforstes, angesichts der  Bilder vorher frage ich mich, wie es dann aussehen
würde, wenn nicht nachhaltig gearbeitet wird

  • Im Jahre 2010 wird durch landwirtschaftlichen Wegebau an der Schildwiese auf Bayerischer Seite der Grenzstein Nr. 196 umgedrückt und im Wegebett einplaniert. Der Grenzstein steht in Thüringen unter Denkmalschutz und wurde kurz vorher im Rahmen einer Straßenschlussvermessung im Abmarkungsprotokoll als rechtmäßiger Grenzstein von den Beteiligten anerkannt. Der Verursacher des Wegebaues war selbst Beteiligter beim Abmarkungsverfahren und hat mit der Beseitigung des Grenzsteines wissentlich  gegen gültiges Abmarkungsrecht sowohl im Freistaat Bayern als auch im Freistaat Thüringen verstoßen, zumal er die Abmarkung anerkannt hatte. Belangt wurde er dafür nicht.

 Grenzstein 196 bei der Aufnahme 1998

 Mit dem Wegebau wurde der Grenzstein 196 einplaniert

  • Einbau eines Elektrokabels zwischen Dreiherrenstein Hoher Lach und Ernst-Moritz-Arndt-Straße. Eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung für diese Arbeiten lag nachweislich nicht vor. Ein Grenzstein wurde zerstört (Nr. 22), aber wieder saniert, ein weiterer wurde mit Erdreich zugeschüttet. Unsere Strafanzeige wurde aufgenommen, das Verfahren jedoch eingestellt.

 

 

 Otto Schneider am durch die Erdarbeiten zerstörten Grenzstein Nr. 21 in Igelshieb. Der Grenzstein wurde von uns mit großem Aufwand im   Jahre 1999 saniert. Die privat finanzierte Sanierung belief sich damals auf ca. 3500 DM.

  • Die Grenzsteine 3 und 8 auf der Igelshieber Ebene, beide von 1598, wurden 2015 mit lila Farbe und Hakenkreuzen beschmiert. Das Verfahren zur Ermittlung der Verursacher wurde eingestellt.

 

 

  • Der Grenzstein 44 an der Neuhäuser Postkreuzung wurde Anfang September 2022 mit einem schwarzen Z beschmiert.

 Foto: Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg

  • Bei Forstarbeiten am Herrnberg (Neuhaus a. Rwg) im Spätsommer 2021 wird der Grenzstein 60 vor Beginn der Arbeiten nicht gesichert. Glücklicherweise kam er nicht zu Schaden. Die Sperrung des Rennsteiges in diesem Bereich erfolgte ohne Rücksprache mit den zuständigen Tourismusverantwortlichen in einer Art und Weise, welche für die von Wanderern stark frequentierte Wegestrecke nicht nachvollziehbar war.

 

  • Bei Mäharbeiten im Juli 2020 wird der Grenzstein 67 (Nähe Parkplatz Rennsteigbaude, Neuhaus) am Kopf beschädigt

 Foto vom 24.08.2020

 Foto vom 22.07.2020

 

  • Der Grenzstein Nr. 78 am Abzweig zur Aussicht Waidmannsheil (Rollkopf) wird am 13. Juni 2011 mit Farbe beschmiert, die Reste sind noch heute sichtbar.

 Grenzstein 78

  • Im Juni 2001 werden 2 Grenzsteine auf dem Rollkopf zwischen Neuhaus am Rennweg und Steinheid von Vandalen mit roher Gewalt stark beschädigt und mit Nazisymbolen beschmiert. Eine Anzeige verlief ergebnislos.

 Grenzstein Nr. 84 mit Nazisymbolen

 

 Zerstörungen am Grenzstein Nr. 85 aus dem Jahre 1847. Der Grenzstein wurde zusammen mit dem anderen betroffenen Stein Nr. 84 kurz vorher saniert und kartiert

 Dazu sind in der Tageszeitung "Freies Wort" mehrere Artikel erschienen

 

  • Umfangreicher Gasleitungsbau im Bereich Sandwieschen, zwar mit denkmalschutzrechtlicher Genehmigung, verändert aber durch Kahlschlag auf einer Breite von 70 m im gesamten Trassenverlauf das Erscheinungsbild des ehemaligen Weges Rennsteig, der hier noch auf naturbelassenen Pfaden neben der Cyriaksbrücke verläuft.

 

 Gasleitungsbau am Sandwieschen im Sommer und Herbst 2022 – obwohl eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung vorlag und die Abstimmung mit der Bauleitung vorbildlich war, zweifle ich den Sinn der Planungen einer derartigen Medientrasse direkt auf dem Denkmal Rennsteig an.

  • Grenzstein 95a am Beginn des Sandwieschens wird bei Mäh- oder Winterdienstarbeiten (TSI) zerstört. Trotz unserer Empfehlung den Stein mit einem Pfahl zu sichern, wurde ein solcher nie angebracht. Stein 95b hingegen, obwohl auch schon durch Mäharbeiten beschädigt, wurde beim Gasleitungsbau mit einem Betonrohr gesichert.

 

  • Grenzstein 97, Sandwieschen, wird bei Baumfällarbeiten im September 2009 zerstört. Die Reste des Grenzsteines wurden von mir sichergestellt.

 Stein vor der Zerstörung

 frisch gefällter Baum neben dem Stein

  zerstörter Stein

 

  • Grenzstein Nr. 137, Alsbach, wurde bei Weidearbeiten beschädigt, obwohl er einige Jahre vorher aufwändig saniert wurde. Das Steinoberteil wurde von mir 2011 sichergestellt.

 Im Jahre 2005 wurde der Grenzstein durch Mitglieder des Thüringer Rennsteigvereins repariert und neu aufgestellt

  Bei Weidearbeiten umgedrückt und abgebrochen, eine Anzeige des Schadens durch den bekannten Verursacher erfolgte nicht

 

  Nr. 137:  2011 wird der Grenzstein zur Sicherung bei mir eingelagert

  • Grenzstein 144, Alsbachberg wurde mit schwarzer Farbe beschmiert (NIZ)

 

  • Grenzstein Nr. 1 nach dem Dreiherrenstein Saarzipfel wird bei Schneeräumarbeiten Anfang 2009 umgefahren. Eine vorherige Sicherung erfolgte nicht. Der Grenzstein wurde kurz vorher umfangreich saniert. Die Instandsetzung nach der Beschädigung erfolgte nicht in Übereinstimmung mit dem Denkmalschutzrecht.

  umgebrochener Grenzstein vor der Erstsanierung

   Grenzstein Nr. 1 umgebrochen und beschädigt nach Schneeräumarbeiten

 

        Instandsetzung nach der Beschädigung erfolgte nicht in Übereinstimmung mit dem Denkmalschutzrecht. Eine entsprechende Anfrage bei der Unteren Denkmalschutzbehörde wurde nicht zufriedenstellend beantwortet. In der Folge kam es zusätzlich über dritte Personen noch zu verbalen Angriffen.

  • Grenzsteine 3-15 vor Friedrichshöhe wurden bei Abholzarbeiten nicht gesichert, eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung lag nicht vor. Der Rennsteig gegenüber der Soldatengräber wurde und wird noch als Holzlagerplatz genutzt und befindet sich in einem desolaten Zustand.

 

 

 

  • Grenzsteine 17-19 vor Friedrichshöhe waren durch Bauarbeiten im Jahre 2020 gefährdet, die nicht mit der Denkmalschutzbehörde abgesprochen waren

 

  • Grenzstein 16 vor Friedrichshöhe wurde 2000 gestohlen

 

 

  • Am Ortsausgang von Friedrichshöhe wird im Auftrag einer Privatperson ohne denkmalschutzrechtliche Genehmigung eine Kasseneinrichtung in roter Farbe für eine Langlaufpiste aufgestellt. Durch unsere Intervention wird die Anlage wieder abgebaut.

 

  • Grenzstein 185 nach Parkplatz Masserberg (Rennsteighaus) ist nicht mehr öffentlich zugänglich, steht eingezäunt auf einem Privatgrundstück
  • Grenzstein Nr. 182 aus dem Jahre 1616 wird bei Mäharbeiten im Juli/ August 2013 stark beschädigt. Der Verursacher ist bekannt. Die Meldungen bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde meinerseits sind ergebnislos und gipfeln in der Aussage der verantwortlichen Mitarbeiterin des Landratsamtes Hildburghausen, ich möge mich doch selbst darum kümmern. Zur Verdeutlichung füge ich meinen Schriftverkehr mit bei.

Für die Bearbeitung von Schäden an Grenzsteinen des Rennsteiges ist die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises zuständig, auf dessen Territorium sich der Grenzstein befindet. Das ergab eine Rücksprache mit der Oberen Denkmalschutzbehörde im Vorfeld dieser Ausführungen.

 

  • Grenzstein 136 nach Schwalbenhauptwiese wurde bei Forstarbeiten Anfang Mai 2007 durch einen umfallenden Baum zerstört, eine Sicherung vor Beginn der Arbeiten erfolgte nicht, der Schaden wurde durch den Verursacher nicht gemeldet.

 Grenzstein 136 nach den Baumfällarbeiten, eingedrückt, stark beschädigt, gegenwärtig ist vom Grenzstein nichts mehr zu sehen

 Bild aus dem Jahre 2006 vor der Zerstörung, Grenzstein Nr. 136

 

  • Grenzstein 130, Nähe Laßmannstein wurde 2004 gestohlen. Der Verlust wurde am 10.08.2005 bei einer Rennsteigbegehung zwischen Masserberg und Neustadt bemerkt.

 Manfred Kastner vom Thüringer Rennsteigverein steht auf dem ehemaligen Standort des Steines

 

  • Am Hohen Stock wurde 2022 wahrscheinlich ohne denkmalschutzrechtliche Genehmigung eine forstliche Anlage errichtet, dabei wird der Rennsteigverlauf komplett mit in die Anlage einbezogen, Grenzstein 120 stark gefährdet.

  Grenzstein 120 links vom Bauwagen gefährdet, Transporter und Bauwagen stehen direkt auf dem Rennsteig

Schon im Herbst 2009 kam es bei Bauarbeiten für eine Langlaufpiste zur Beschädigung des Grenzsteines 120. Der Grenzstein wurde erst 2010 wieder in Ordnung gebracht. Unsere Anzeige bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde hingegen blieb unbeantwortet.

 Grenzstein 120 Hoher Stock 2010, kurz vor Wiedererrichtung des Grenzsteines

 

  • Die für die Rennsteiggeschichte sehr wertvolle Teufelsbuche zwischen Masserberg und Kahlert wird aufgrund ihres desolaten Zustandes wahrscheinlich in den nächsten Jahren entfernt werden müssen. In Absprache mit dem ThüringenForst, dem privaten Grundstückseigentümer und der Unteren Naturschutzbehörde wurde 2021 ein Ersatzbaum festgelegt. Dieser Baum wurde im August 2022 durch Mitarbeiter der Thüringer Energienetze (TEN) gefällt, so dass ein neuer Ersatzbaum gefunden werden musste. Die Fällung war nach Aussagen des Verursachers erforderlich, weil unter dem Baum eine Hauptgasleitung verläuft, die freigehalten werden muss. Eine vorherige Absprache mit dem Grundstückseigentümer erfolgte nicht. Ob der Forst in die Baumfällaktion eingebunden war, entzieht sich meiner Kenntnis. Eine Abkehr von der traurigen Tatsache, dass der Rennsteig mehr und mehr als Medientrasse genutzt wird, ist nicht erkennbar. Damit zerstören wir für ökonomische Zwänge eine der Haupttourismusattraktionen des Freistaates Thüringen.

 Ersatzbaum für Teufelsbuche im Herbst 2021

  entfernt durch Mitarbeiter der Firma Thüringer Energienetze (TEN), 2022

 

  • Grenzsteine 100, 99, 98, 96 wurden zur „Sicherung“ vor Baumfällarbeiten mit roter Farbe besprüht, ein Verstoß gegen das gültiger Denkmalschutzrecht. Eine Sicherung bei Baumfällarbeiten sollte grundsätzlich durch einen farblich abgesetzten Beipfahl erfolgen

 

 

 

  • Zerstörung der Schutzhütte vor dem Anstieg zum Burgberg im August 2020 durch Brandstiftung, die Hütte wird nicht wieder errichtet. Einige Jahre zuvor war an der Rückseite der Hütte bereits ein Brand gelegt worden, dessen Folgen aber beseitigt worden sind.

 Foto: Manfred Kastner, kurz nach dem Brand

  • Wasserleitungsbau zwischen Allzunah und Neustadt 2015, Rennsteig als Medientrasse

 Fotos mit Datum: Manfred Kastner

 

 

 

 

 

  • Grenzstein 30 Burgberg Richtung Alte Landesgrenze wurde bei Forstarbeiten umgefahren

 

  • Die Grenzsteine 1-5 zwischen dem Kleinen Dreiherrenstein und dem Forstort Marienhäuschen wurden vor den dort durchgeführten Forstarbeiten Mitte 2022 nicht gesichert, bei Stein 5 wurde dabei in unmittelbarer Nähe des Grenzsteines der Denkmalschutzpfahl umgefahren.

 

  • 2021/22 Errichtung einer Wasserversorgungsanlage auf dem Schützenberg bei Oberhof. Der Rennsteig wird hier umfassend als Baustelleneinrichtung genutzt, ob eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung vorliegt, ist nicht bekannt, da meine Anfrage bei der Untern Denkmalschutzbehörde nicht beantwortet wurde.

 

 Wasserversorgung für die Sportveranstaltungen in Oberhof, der denkmalgeschützte Rennsteig spielt dabei keine Rolle, mangelnde Sicherung der Baustelle, Nutzung des Rennsteiges als Baustelleneinrichtung

 

  • Wegebauarbeiten vom Schützenberg in Richtung Grenzadler, Oberhof. Sperrung des Rennsteiges im August 2022 ohne eine Ausweichroute auszuweisen, wahrscheinlich auch ohne denkmalschutzrechtliche Genehmigung.

  Rennsteigsperrung ohne vorherige Ankündigung sowohl aus Richtung Stein 16 als auch aus Richtung Grenzadler

 

  • Geplanter Gasleitungsbau und Kabelverlegungsarbeiten 2023/24 zwischen Stein 16 und Grenzadler. Hier wieder Nutzung von Teilen des Rennsteiges als Medientrasse. In diesem Fall stehen wir aber in Verbindung mit dem Planungsbüro, um Schäden am Rennsteiginventar zu vermeiden.
  • Grenzstein 121 am Oberlautenberg wird bei forstlichen Wegebauarbeiten zwischen Juni und August 2022 völlig zerstört. Eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die Wegebauarbeiten lag nicht vor. Somit konnte der Grenzstein nicht gesichert werden. Der zerstörte Grenzstein wurde vor ca. 10 Jahren mit Denkmalschutzmitteln des Landkreises Schmalkalden-Meiningen aufwändig saniert.

  beim forstlichen Wegebau zerstört, Grenzstein 121

 

 Grenzstein 121 nach Sanierung

 So wurde der Grenzstein vor der Sanierung von uns aufgefunden (2005)

  • Im weiteren Verlauf liegen Reste des Grenzsteines (vermutlich 118) am Rande einer mit Wasser gefüllten Fahrspur. Es besteht die Gefahr das diese Steinteile verloren gehen.

 

 

  • Wiedesuhlwiese, gegenüber Schutzhütte, Hochsitze abgestellt in unmittelbarer Nähe eines historischen Landesgrenzsteines, es besteht beim Abtransport die Gefahr der Beschädigung des Grenzsteines

 

  • Stein Nr. 68, Krämerod, mit weißer Farbe beschmiert

 

  • Bei Grenzstein 33 am Glasberg wurden Fahrspuren von Forstfahrzeugen festgestellt, die unmittelbar am Grenzstein vorbeiführen, ohne dass vorher der Grenzstein gesichert wurde. Auch hier handelt es sich um einen aufwändig sanierten Grenzstein mit Mitteln des Denkmalschutzes

 

Grenzstein 31 Glasberg, bei forstlichen Wegebauarbeiten im Sommer 2022 zerstört, keine denkmalschutzrechtliche Genehmigung

 

  • Grenzstein 22 Nägelstedter Girn/ Spitter bei Forstarbeiten verschwunden im Sommer 2022, Fahrspuren von Rücketechnik am bekannten Standort noch sichtbar.

 

  • Grenzstein 36 Schierlingsborn umgefahren, mit Farbe beschmiert, jetzt wieder in Ordnung

 

  • Viehutstein bei Forstarbeiten beschädigt, wieder saniert. Derzeit (2022) wurde unmittelbar hinter dem Grenzstein von 1528 ein Holzstapel errichtet, obwohl unmittelbar daneben noch reichlich freier Platz wäre. Stein ist mit Beipfahl gesichert

 Beschädigt bei Forstarbeiten, wieder instandgesetzt

 Viehhutstein aktuell

 

  • Grenzstein 13 seit mehr als 10 Jahren mit Farbe beschmiert, Der Grenzstein wurde vor Jahren mit Mitteln des Denkmalschutzes saniert.

 

 

 

  • Grenzstein 4 Großer Weissenberg, gleiche Situation mit Holzstapel

 

  • Im Jahre 2006 erfolge der Gasleitungsbau zwischen Zollstock und Hoher Sonne und Hoher Sonne und Vachaer Stein, wahrscheinlich ohne denkmalschutzrechtlicher Genehmigung und unzureichender Sicherung der Baustelle direkt auf dem Verlauf des Rennsteiges. Eine Anzeige blieb unbeantwortet.

 

 

 

  • Wasserleitungsbau bei der Einmündung der Rennsteigleiter Wilhelmsthal auf den Rennsteig im September 2019 ohne denkmalschutzrechtliche Genehmigung und mit mangelnder Baustellensicherung.

 

 

Nicht zu unterschätzen sind die Schäden von rücksichtslosen Mountainbikern die den Rennsteig in seiner gesamten Länge zunehmend als Piste für ihre Aktivitäten nutzen, obwohl schon im Jahre 2000 ein Rennsteig-Radweg für diese Zwecke  geschaffen wurde. Von der Politik werden in Unkenntnis der Sachlage solche Aktivitäten unterstützt und gefördert. Vergessen wir dabei nicht auch den Fakt, dass es sich beim Rennsteig um einen Fernwanderweg, mit der Betonung auf "Wandern" handelt. Diese Hauptfunktion des Weges wurde, wenn auch nicht wörtlich, in die Überlegungen den Rennsteig unter Denkmalschutz zu stellen, mit einbezogen und ist historisch gewachsen. Bei der schleichenden Zunahme der Mountainbikeaktivitäten auf dem Originalrennsteig, versucht man gezielt den Denkmalschutz zu umgehen. Meiner Meinung nach hätte der komplette Radtourismus vor seiner Ausuferung am Rennsteig mit den Denkmalschutzbehörden und weiteren Behörden (siehe unten) abgestimmt werden müssen, um Berührungskonflikte mit den Wanderern zu vermeiden. Momentan scheint es so, dass der Wanderer auf dem Wanderweg Rücksicht auf den Radfahrer nehmen muss und durch diesen noch Anfeindungen ausgesetzt ist, wenn das einmal nicht so klappt.

Beachten sollte man bei dieser Angelegenheit auch die Bestimmungen des Naturschutzes (Naturpark), der Forstwirtschaft (Waldgesetz) und die der Nutzung des Grünen Bandes.

Stellvertretend, dass es auch anders geht, möchte ich mit einer kleinen Tafel, die mir bei meinen Wanderungen im Zittauer Gebirge aufgefallen ist, zeigen und schlage vor, solche oder ähnliche Tafeln auch am Rennsteig anzubringen:

 

 

Ich habe hier nur einige Beispiele der Unzulänglichkeiten genannt, die die im Gesetz verankerte Unterschutzstellung des Rennsteiges zur Farce werden lassen und genau das Gegenteil dessen bewirken, was wir mit der Unterschutzstellung erreichen wollten.

Es hat auch den Augenschein, dass gerade auf diejenigen öffentlichen Institutionen, die eigentlich unsere Partner sein sollten, am wenigsten Verlass ist.

Natürlich gibt es auch positive Beispiele bei der Bewältigung von Problemen am Rennsteig. Das sind aber wenige Einzelfälle, bei denen es zu einer engen Zusammenarbeit der Beteiligten kommt und Probleme gelöst werden.

Wie können wir aber den Missstand der negativen Erscheinungen rund um den Denkmalschutz am Rennsteig effektiv begegnen?
Ich höre immer das Argument, wir müssen die verschiedenen Partner für die gesetzlichen Bestimmungen des Denkmalschutzes sensibilisieren. Warum eigentlich - wir sind in der glücklichen Lage ein Gesetz zu haben, das regelt, was am Rennsteig möglich ist. Da müssen wir nicht sensibilisieren. Wir müssen schlicht und einfach nur gesetzeskonform tätig werden. Tun wir das nicht, machen wir uns letztendlich mitschuldig an der Demontage unseres Denkmales Rennsteig. Der Rennsteig ist kein "Wilder Westen" wo das Gesetz des Stärkeren gilt.

Bitte beachten Sie dabei auch die ökonomischen Auswirkungen, wenn die Touristen ausbleiben. In der gegenwärtigen Situation der selbstheraufbeschworenen Krisen wäre das fatal für die ganze Region.

Für notwendige Arbeiten am Rennsteig besteht somit die Pflicht, vor Beginn der Arbeiten die zuständige Denkmalschutzbehörde zu beteiligen. Diese ist verpflichtet, eine fachkundige Stellungnahme abzugeben, die zum Inhalt haben sollte, die Qualität des Denkmales Rennsteig zu erhalten. Die Qualität der Stellungnahmen sollte dabei auf einem hohen Niveau stehen und nach Vorgaben der Oberen Denkmalschutzbehörde einheitlich für alle beteiligten Unteren Denkmalschutzbehörden erfolgen, was auch eine eindeutige Klärung der Zuständigkeiten beinhalten sollte.

Für forstwirtschaftliche Arbeiten  gilt das übrigens in gleicher Art und Weise, jedoch müssen wir hierbei noch die Besonderheit der notwendigen Waldpflege beachten, die für den Erhalt und die Entwicklung unserer Wälder von größter Wichtigkeit ist. Um das zu gewährleisten, habe ich bereits vor mehreren Jahren vorgeschlagen, das Thema Denkmalschutz als Bestandteil in die Leistungsverträge  für die Forstdienstleister mit einzubeziehen, leider bisher ohne Erfolg. Die vorhergehende Analyse der Schäden gibt mir aber recht, denn fast 50% der Verstöße gegen das gültige Denkmalschutzrecht am Rennsteig gehen auf das Konto forstlicher Aktivitäten.

Nachfolgend habe ich folgenden Vorschlag als Entscheidungshilfe, wie man in den Leistungsverträgen den Denkmalschutz verankern könnte:

Der Rennsteig des Thüringer Waldes steht als Sachgesamtheit gemäß "Thüringer Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmäler" (Thüringer Denkmalschutzgesetz - ThürDSchG-) in der Fassung vom 14. April 2004 unter Denkmalschutz.

Link für die jeweils aktuelle Fassung der Gesamtausgabe: https://landesrecht.thueringen.de/perma?a=DSchG_THn

Rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten ist sicherzustellen, dass Schäden an der Sachgesamtheit vermieden werden. Der Leisungsnehmer ist verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen des ThürDSchG und hat sich in geeigneter Form vor Beginn der Arbeiten über den Umfang der im Wirkungsbereich befindlichen Denkmalbestandteile zu infomieren. Ihm obliegt die Sicherungspflicht der Einzelobjekte mit geeigneten Mitteln, die das Einzelobjekt nicht in Mitleidenschaft ziehen und beschädigen (keine Farbmarkierungen) dürfen.

Im Schadensfall besteht sofortige Anzeigepflicht durch den Verursacher. Der Verursacher ist verpflichtet, den Schaden unter Beachtung der denkmalschutzrechtlichen Richtlinien abnahmepflichtig auf eigene Kosten beseitigen zu lassen. Dabei anfallende Nebenkosten, wie Fahrtkosten, Leistungen von Gutachtern usw. sind ebenfalls vom Verursacher zu tragen.

Da der Rennsteig auf einer Länge von ca. 77 km auch die Funktion einer aktuellen Grenze zwischen Gemarkungen, Fluren, Grundstücken und Ländern besitzt, genießen die dort vorhandenen Grenzsteine einen weiteren umfangreichen Schutz, welchen wir in diese Betrachtungen mit einbeziehen müssen.

In Thüringen sind das die gesetzlichen Bestimmungen:

Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (Thür.VermGeoG) vom 16. Dezember 2008 - weiter unten verlinke ich wieder die jeweils aktuelle Gesamtausgabe ( § 14 Abmarkung, § 33 Ordnungswidrigkeiten)      

Par. 14 Abmarkung

(1) Grenzpunkte werden auf Antrag dauerhaft durch Grenzmarken abgemarkt (Abmarkung).

(2) Der Abmarkung neuer Grenzpunkte geht eine Grenzfeststellung oder die Bestimmung neuer Grenzpunkte durch ein Bodenordnungs- oder Enteignungs-verfahren voraus. Der Abmarkung bereits im Liegenschaftskataster geführter Grenzpunkte geht eine Grenzwiederherstellung, eine Liegenschaftsneuvermessung, ein Grenzfeststellungsvertrag oder ein Grenzscheidungsverfahren nach § 920 BGB voraus.

(3) Das Abmarken von Grenzpunkten erfolgt in einem Abmarkungsverfahren. In der Grenzniederschrift wird festgestellt und beurkundet, dass die Position der betreffenden Grenzmarken in der Örtlichkeit mit den nach Absatz 2 bestimmten Grenzpunkten übereinstimmt. § 13 Abs. 2 Satz 1 und § 10 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. Das Abmarkungsverfahren kann gemeinsam mit dem Grenzfeststellungsverfahren oder dem Grenzwiederherstellungsverfahren durchgeführt werden. Die Bekanntgabe der Verfahrensergebnisse kann in einem gemeinsamen Bescheid erfolgen.

(4) Absatz 3 gilt nicht in öffentlich-rechtlichen Bodenordnungsverfahren und Enteignungsverfahren.

(5) Für die Abmarkung von Grenzpunkten sind alle Marken zugelassen, die nach Material, Form und Beständigkeit eine einwandfrei erkennbare und dauerhafte Kennzeichnung gewährleisten. Gebäude-, Mauerecken oder vergleichbare Festlegungen können die Funktion von Marken einnehmen.

(6) Die Vorschriften über die Abmarkung der Landesgrenzen bleiben unberührt.

Par. 33 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. Ausgaben aus den Datenbanken des amtlichen Vermessungswesens

a) aus dem Bereich des Liegenschaftskatasters oder

b) aus den Bereichen des amtlichen Raumbezugssystems oder der amtlichen Geotopographie verwendet, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, ohne    dazu berechtigt zu sein,

2. Tätigkeiten nach § 17 anbietet oder ausführt, ohne dafür zuständig zu sein,

3. seine Pflicht zur Erhaltung der Grenz- und Vermessungsmarken nach § 25 Abs.2 und 3 verletzt  

4. widerrechtlich eine Abmarkung vornimmt oder

5.widerrechtlich Vermessungsmarken verändert oder beseitigt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 Nr. 2 bis 5 können jeweils mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro geahndet werden. Widerrechtlich erzeugte Vervielfältigungsstücke können eingezogen werden.

(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602) in der jeweils geltenden Fassung ist die obere Kataster- und Vermessungsbehörde.

Da der Rennsteig im geringen Umfang eine gemeinsame Grenze zu Bayern besitzt, müssen wir auch die bayerische Gesetzgebung berücksichtigen:

Gesetz über die Abmarkung der Grundstücke (Abmarkungsgesetz - AbmG) vom 06. August 1981 - weiter unten ebenfalls verlinkt (Teil 2, Art. 8 Entfernung von Grenzzeichen, Teil 2, Art. 9 Pflicht zum Schutz der Grenzzeichen, Teil 6, Art. 2 Ordnungswidrigkeiten

Art. 8

Entfernen von Grenzzeichen

1Ein Grenzzeichen, das nicht oder nicht mehr dem in Art. 1 Abs. 1 vorgegebenen Zweck dient, kann nach den Vorschriften dieses Gesetzes entfernt werden. 2Ein Antrag der beteiligten Grundstückseigentümer ist hierzu nicht erforderlich. 3Die nach Art. 3 Abs. 1 für die Abmarkung zuständige oder zur Abmarkung befugte Behörde kann die beteiligten Grundstückseigentümer ermächtigen, derartige Grenzzeichen selbständig zu entfernen. 4Den Belangen des Denkmalschutzes ist Rechnung zu tragen.

Art. 9

Schutz der Grenzzeichen

1Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben dafür zu sorgen, daß die nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben. 2Der Verlust oder die Beschädigung von Grenzzeichen sind der Gemeinde oder dem Obmann der Feldgeschworenen anzuzeigen.

Art. 22

Ordnungswidrigkeiten

Soweit die Tat nicht nach anderen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, kann mit Geldbuße belegt werden, wer unbefugt

1. eine Abmarkung vornimmt,

2. Grenzzeichen und andere Merkmale, die zur Bezeichnung der Grundstücksgrenzen von den hierzu befugten Behörden oder Personen angebracht worden sind, wegnimmt, verrückt, vernichtet, beschädigt oder unkenntlich macht.

Als Empfehlung für eine Formulierung in den Leistungsverträgen schlage ich folgenden Text vor:

Der Rennsteig hat auf einer Länge von 77,2 km Grenzfunktion. Das betrifft folgende Bereiche:

  • Hohe Tanne bei Brennersgrün
  • Ochsenhut bei Brennersgrün
  • Schönwappenweg
  • Schildwiese
  • Schleifenwiese
  • Hoher Lach bis Marienhäuschen
  • Mordfleck bis Suhler Ausspanne
  • Zellaer Loibe bis Heuberghaus
  • Großer Jagdberg bis Kleiner Weißenberg
  • Glöckner
  • Clausberg, Abzweig Hütschhof
  • Lerchenkuppe

In diesen Bereichen befinden sich 1007 historische Grenzzeichen, die durch folgende Gesetze geschützt sind:

Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (Thür.VermGeoG) vom 16. Dezember 2008
Link zur aktuellen Gesamtausgabe: https://landesrecht.thueringen.de/perma?a=VermGeoInfG_TH

Gesetz über die Abmarkung der Grundstücke (Abmarkungsgesetz - AbmG) vom 06. August 1981
Link zur aktuellen Fassung: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAbmG/true

Der Leistungsnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten darüber zu informieren, wie viele Grenzsteine sich im Leistungsbereich befinden. Er ist verpflichtet, diese angemessen zu sichern (keine Farbanstriche) und durch sorgsamen Technikeinsatz Beschädigungen zu vermeiden.
Durch den Leistungsnehmer verursachte Beschädigungen und Zerstörungen sind sofort durch den Verursacher  anzuzeigen. Die genannten gesetzlichen Bestimmungen regeln die Anzeigepflicht und benennen die Stelle, wo die Anzeige zu erfolgen hat.
Eine Wiederherstellung der betroffenen Grenzzeichen ist geboten und hat unter den Richtlinien der gesetzlichen Bestimmungen zu Lasten des Verursachers zu erfolgen. Dazu zählen auch Leistungen Dritter (z.B. Gutachter).

Mit diesen Ausführungen möchte ich dazu beitragen, dass der "Raubbau" am Inventar des Rennsteiges schnellstmöglich schrittweise zurückgefahren wird. Bei allem Verständnis der gegenwärtigen Situation in unseren Wäldern, scheint es geboten, gültige Gesetzlichkeiten zu beachten und einzuhalten. Dafür gibt es Partner am Rennsteig, Partner die sich jeder auf seiner Art und Weise, jeder auf seinem Fachgebiet dafür einsetzten, dass die Qualität des Wanderweges Rennsteig erhalten bleibt und verbessert wird. Dafür müssen sich alle Beteiligte einsetzen, damit die Investitionen, die wir bisher am Rennsteig getätigt haben, nicht sinnlos über Thüringens Kammweg verpuffen.