25. März

Vom Regionalverbund Thüringer Wald erhielt ich folgende erfreuliche Nachricht:
Die Leser der Fachzeitschrift "trekking-Magazin" haben den Rennsteig als schönsten Trekkingweg 2024 gewählt. Platz 2 belegte der Moselsteig und Platz 3 der Ostseeküsten-Wanderweg. Herzlichen Glückwunsch für diese Auszeichnung.

 


09: Februar
Schreiben vom Landratsamt Gotha - Untere Denkmalschutzbehörde - erhalten


Das Schreiben mit Datum 26.01.2024, habe ich heute, am 09. Februar 2024, erhalten. Es bezieht sich auf meinen Mailverkehr vom 09.10.2023 (4 Monate Bearbeitungszeit). Bei Grenzstein 24 handelt es sich um einen ehemaligen Landesgrenzstein, der am Rennsteig, Nähe Zigeunerkopf, zwischen dem Großen Inselsberg und dem Großen Weißenberg nördlich des Rennsteiges steht. Der Stein wurde vor einigen Jahren mit finanziellen Mitteln der Denkmalbehörde saniert und wieder aufgerichtet. Grenzstein 66 befindet sich im Treppenbereich kurz unterhalb des Berggasthofes Stöhr auf dem Großen Inselsberg, ebenfalls nördlich vom Rennsteig. Beide Grenzsteine waren ehemalige Landesgrenzsteine benachbarter Thüringer Kleinstaaten, besitzen aber heute noch Grenzfunktion. Für die Bearbeitung von Anliegen zu diesen beiden Grenzsteinen ist denkmalschutzrechtlich der Landkreis Gotha zuständig.
Ich beabsichtige in diesem Beitrag, etwas weiter auszuholen, um die gesetzlichen Grundlagen, unsere Bemühungen, die Reaktionen der beteiligten Behörden und die sich daraus ergebenden Folgen für den Fortbestand des Denkmales Rennsteig als Sachgesamtheit, näher zu beleuchten. Neben der Denkmalschutzbehörde ist in diesem Falle auch das Thüringische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, nachfolgend TLBG genannt, involviert.

Zunächst einige grundlegende gesetzliche Erkärungen, worüber wir überhaupt reden:

Das Thüringer Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale (Thüringer Denkmalschutzgesetz - ThürDSchG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 2004, mit der zuletzt berücksichtigten Änderung durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731, 735) regelt im Ersten Abschnitt, Allgemeine Vorschriften unter § 1:

(1) Denkmalpflege und Denkmalschutz haben die Aufgabe, Kulturdenkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche und dörfliche Entwicklung sowie in die Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden. Dabei obliegt dem Denkmalschutz die hoheitlich- rechtliche Aufgabe und Verantwortung, der Denkmalpflege die fachliche Beratung und Fürsorge für den hoheitlichen Denkmalschutz.

Im 3. Abschnitt wird unter § 12 Allgemeine Maßnahmen der Denkmalschutzbehörden geregelt:

(1) Die Denkmalschutzbehörden haben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich sind, um Kulturdenkmale zu erhalten, zu bergen und zu bewahren sowie Gefahr von ihnen abzuwenden.

Somit haben wir den grundlegenden gesetzlichen Rahmen aus der Sicht des Denkmalschutzes dargelegt, der meiner Meinung nach klar die behördlichen Aufgaben definiert. Da der Rennsteig nach seiner Denkmalausweisung vom 27.04.1998 und mit den späteren Änderungen und Ergänzungen ebenfalls als Denkmal einbezogen wurde, gehe ich davon aus, dass die Regelungen, die sich aus den o.g. gesetzlichen Grundlagen ergeben, auch für den Rennsteig gelten.

Seit 1998 haben wir, sagen wir einmal 10 Anzeigen - es waren sicherlich mehr - aufgrund von Beschädigungen am Rennsteiginventar bei verschiedenen Denkmalschutzbehörden des Freistaates Thüringen eingereicht.
Wir sind dabei immer als eingetragene gemeinnützige Vereine aufgetreten, die in ihren  Satzungen den Schutz, die Pflege und den Erhalt des Rennsteiges als Anliegen ihres Wirkens verankert haben. Das betrifft den Thüringer Rennsteigverein, den Rennsteigverein 1896 e.V. und zahlreiche andere befreundete Vereine wie den Thüringerwald Verein  und den Schmalkaldischen Geschichtsverein.
Obiges Antwortschreiben der Unteren Denkmalschutzbehörde Gotha steht stellvertretend für 90 % der nach eingehender Prüfung der Sachlage und nach Ermessensausübung getroffenen Entscheidung, nämlich nichts zu tun. Pflichtgemäßes Ermessen besteht aber darin, Maßnahmen zu treffen, um Kulturdenkmale zu erhalten, zu bergen und zu bewahren, sowie Gefahr von ihnen abzuwenden, wie es im §12, (1) des ThürDSchG geregelt ist. Bevor ich das bisherige Handeln der Denkmalschutzbehörden und die sich daraus ergebenden Konsequenzen darlegen möchte, lassen Sie mich noch kurz auf den Begriff der Sachgesamtheit eingehen:
In der Denkmalausweisung  wurde im Staatsanzeiger Nr. 26/ 2008 vom 30. Juni 2008 auf Seite 992 der Rennsteig in Abstimmung mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt aus denkmalschutzrechtlichen  Gründen als Einzel- Kulturdenkmal im Sinne einer Sachgesamtheit ausgewiesen.
Diese Ausweisung wurde dem Thüringer Rennsteigverein bereits 2 Jahre früher, in einem Schreiben vom 25.09.2006 vom damaligen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie mitgeteilt. Nur meiner Intervention ist es zu verdanken, dass diese Änderung, nahezu 2 Jahre nachdem sie beschlossen wurde, den Weg in den Staatsanzeiger gefunden hatte. Die sonst übliche zeitnahe Veröffentlichung wurde wahrscheinlich vergessen.

Eine Sachgesamtheit ist in der Rechtswissenschaft eine Bezeichnung für mehrere selbständige Sachen, die durch einen gesamten wirtschaftlichen Zweck verbunden sind, ihren Wert nur als Einheit entfalten können und in der Verkehrsanschauung unter einem einheitlichen Begriff zusammengefasst werden, in unserem Fall der Plänckner'sche Rennsteig.
In der Regel ist hierbei der denkmalrechtliche Schutz geringer. Geschützt wird hier im Gegensatz zum Einzeldenkmal nicht die Substanz des Geschützten, sondern dessen Erscheinungsbild.
Soweit die offizielle Sichtweise. Interessant für die weitere Einordnung ist, inwieweit sich die zunehmenden Beschädigungen am Inventar des Rennsteiges bis hin zu den Veränderungen am historischen Wegeprofil, die Nutzung als Medientrasse und die zunehmende Nutzung des Wanderweges für den Radtourismus negativ auf das Erscheinungsbild der Sachgesamtheit auswirken. Vielleicht liegt das ja auch im Interesse der Behörden und des Freistaates Thüringen. Nur wird dann diese kleinkarierte Sichtweise, fast ein Gleichnis zur ehemaligen Kleinstaaterei, zum Verhängnis für das ehemalige Hauptzugpferd des Thüringer Tourismus, bei dem neben dem Denkmalschutz auch der Naturschutz auf der Strecke bleiben wird.

Fassen wir aus meiner denkmalschutzrechtlichen Sicht und Erfahrung die bisherigen Fakten zusammen:

  • Die Denkmalschutzbehörden des Freistaates Thüringen einschließlich ihrer oberste Behörde sind sich der Tragweite ihrer Entscheidungen teilweise nicht bewusst,
  • Rechtswidrige Zustände werden nach mir vorliegenden Äußerungen aus dem persönlichen Schriftverkehr mit der obersten Behörde billigend in Kauf genommen.
  • Über 90% der eingereichten Anzeigen wurden von den zuständigen Denkmalschutzbehörden nicht beantwortet, verspätet beantwortet oder zugunsten des Schadensverursachers entschieden. Pflichtgemäßes Ermessen sollte den Erhalt und die Pflege des Inventars beinhalten und nicht den weiteren Verfall.
  • Zur Abwehr pflichtgemäßer behördlicher Tätigkeit wird  die Zuständigkeit teilweise in Zweifel gestellt, dass bestimmte Objekte in der Dokumentation zur Unterschutzstellung überhaupt nicht namentlich genannt wurden und somit auch nicht schutzwürdig sind, oder sich in einem anderen Zuständigkeitsbereich befinden. Teilweise wird dem Beschwerdeführer überlassen, den richtigen Ansprechpartner zu finden.
  • Unsere Initiativen für den Denkmalschutz, mit unzähligen Einsätzen und messbaren Ergebnissen wurden für einen Denkmalschutzpreis vorgeschlagen,  sind aber in einer arroganten Art und Weise abgewiesen worden.
  • Beratungstermine werden trotz Einladung teilweise nicht wahrgenommen.
  • Fachliche Kompetenzen von ehrenamtlichen Denkmalschützern werden teilweise in Zweifel gezogen
  • Persönliche Initiativen und Nachfragen bleiben oftmals unbeantwortet
  • Teilweise relativ freizügige Genehmigungsverfahren bei Baumaßnahmen im Rennsteigverlauf, die in ihrer Anlage auf  eine Aufweichung der Sachgesamtheit zielen
  • Personelle Engpässe werden in fast jedem Schreiben als Begründung für verspätete Entscheidungen herangezogen. Als Steuerzahler bin ich verpflichtet, meinen Steuernachweis in einem vordefinierten Zeitrahmen einzureichen, ohne Rücksicht darauf, ob ich zeitlich in der Lage dazu bin, oder ob ich die sinnvolle Nutzung meiner gezahlten Steuern anzweifle oder nicht. So erwarte ich auch von den Behörden eine personelle Ausstattung, die einen reibungslosen Ablauf  behördlicher Entscheidungen gewährleistet.

Das sind einige Beispiele, die mir im Laufe meiner Tätigkeit für den Rennsteig des Thüringer Waldes begegnet sind. Sie sind nicht hinnehmbar und für mich nicht nachvollziehbar. Auf das Wort teilweise lege ich Wert, da es auch Ausnahmen gab und gibt.

Bei den Beschädigungen von historischen Grenzsteinen müssen wir noch einen weiteren Gesichtsunkt in unsere Überlegungen einbeziehen. Da alle 1007 Standorte historischer Grenzsteine noch Grenzfunktion besitzen, unterliegen sie ebenfalls den Regelungen des Thüringer Vermessungs- und Geoinformations-gesetzes, Fassung  vom 18. Dezember 2018 - ThürVermGeoG -  (GVBl. S. 731, 760).

§ 25, gültig ab 01.10.2010 regelt das Einbringen und die Erhaltung von Grenz- und Vermessungsmarken:

(2) Die Eigentümer von Grundstücken und baulichen Anlagen sowie die anderen Nutzungsberechtigten haben die Abmarkung von Grenzpunkten und Vermessungsmarken des Lage- Höhen- und Schwerpunktfeldes zu schonen und, soweit diese nicht unterirdisch angebracht sind, erkennbar zu halten.
(3) Wer Arbeiten vornehmen will, die den festen Stand einer Vermessungsmarke oder ihre Erkennbarkeit gefährden können, hat dies der oberen Kataster- und Vermessungsbehörde mitzuteilen, damit unter Umständen erforderliche Maßnahmen durchgeführt werden können. Das Land trägt die Kosten für die Versetzung und Sicherung dieser Vermessungsmarken.

§ 33 (gültig ab 01.10.2010) regelt die Ordnungswidrigkeiten:

(1) ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig...
     3. seine Pflicht zur Erhaltung der Grenz- und Vermessungsmarken nach §25, Abs.2 und 3 verletzt...
     5. widerrechtlich Vermessungspunkte verändert oder beseitigt

(2) regelt die Höhe der Geldbuße
(3) regelt die Zuständigkeit der Oberen Kataster- und Vermessungsbehörde

Wir haben also auch hier einen gesetzlichen Rahmen, der es erlaubt, im Falle einer Beschädigung, zumindest für historische Grenzsteine am Rennsteig, tätig zu werden. In unserer bisherigen Tätigkeit haben wir festgestellt, dass es durchaus gute Ansatzpunkte im Umgang mit den Vermessungsbehörden gibt. Die Aussage eines Vertreters des TLBG im oben abgebildeten Schreiben, beschädigte Grenzsteine zu bergen und einem Lapidarium zuzufügen, ist in der Tat bedenklich und gefährdet den Fortbestand der Sachgesamtheit Plänckner'scher Rennsteig. In diesem Fall ist es sicherlich der Sache dienlicher den § 25 (3) anzuwenden, um den Grenzstein sach- und fachgerecht wieder aufzustellen. Das ist aber nur machbar, wenn es sich um einen Grenzstein handelt, der sich in einem wiederaufrichtbaren Zustand befindet. Sobald er zusätzlich steinmetzmäßig bearbeitet werden muss, sind die Denkmalschutzbehörden  zu beteiligen.

Interessant ist auch ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main vom 04.03.1983 (2 Ss 504/82, NJW 1984, 2303). Dort wurden zum Umgang mit historischen Grenzsteinen folgende Aussagen getroffen:

  •  Grenzsteine sind in der Regel keine Bodendenkmale, sondern Baudenkmale.
  • Historische Grenzsteine sind lediglich Scheinbestandteile des Grundstückes. Sie sind deshalb sonderrechtsfähig und unterliegen weder dem Eigentumsrecht des Grundstückseigentümers noch seiner Dispositionsverfügung.
  • Historische Grenzsteine stehen im Eigentum der angrenzenden Länder (gegenwärtige Rechtsnachfolger, beim Rennsteig im Bereich der ehemaligen innerdeutschen Grenze Freistaat Bayern und Freistaat Thüringen, ansonsten Freistaat Thüringen)
  • Das Strafrecht hat seit jeher und heute durch § 274 StGB die Grenzsteine geschützt.
  • Das Urteil unterstützt die Bemühungen, insbesondere der Denkmalfachbehörde und der zahlreichen örtlichen Vereine zum Schutz von Grenzsteinen und anderen Kleindenkmalen.

Ich habe in meinen vorangehenden Darlegungen versucht, den Sachstand beim Umgang mit den Behörden und den gesetzlichen Rahmen der Handlungsmöglichkeiten darzulegen. Diese Überlegungen und Darstellungen gelten ausdrücklich nur für den Plänckner'schen Rennsteig. Da aufgrund sich häufender Verstöße gegen geltendes Recht am Rennsteiginventar ein akuter Handlungsbedarf besteht, damit die Sachgesamtheit des Denkmals "Plänckner'scher Rennsteig" nicht noch weiter untergraben wird, unterbreite ich folgende Vorschläge:

Konstruktive ergebnisorientierte Zusammenarbeit aller Beteiligen, wie

  • Politik, Behörde, politische Vereinigungen
  • Industrie und Gewerbe, Straßenbau, Tourismus, Ver- und Entsorgungsunternehmen, Wartungsfirmen
  • Forstwirtschaft und Landwirtschaft
  • Naturschutz und Landschaftsschutz, Umweltschutz
  • Verbände und Interessengemeinschaften (Regionalverbund, Naturpark, Biosphärenreservat)
  • Bildungseinrichtungen
  • Vereine
  • Interessengemeinschaften
  • Privatpersonen

Abwägung der Interessenlage aller Beteiligten und Nutzer der Marke Rennsteig

  • wirtschaftliche Interessen
  • touristische Interessen
  • Schutzinteressen, Naturschutz, Landschaftsschutz, Denkmalschutz
  • Private Interessen

Sachliche und fachliche Prüfung von Anliegen in einem zeitlich zumutbaren Rahmen, einschließlich der Entscheidungsfindung

Kontrolle

  • Istzustand
  • der Durchsetzung von notwendigen Maßnahmen, einschließlich einer abschließenden Kontrolle

Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und zukünftigen Entwicklungen.

Bestimmte Einzelmaßnahmen wurden von mir bereits in vorhergehenden Beiträgen dargelegt. Dem Wesen nach geht es darum, den Rennsteig des Thüringer Waldes als Fernwanderweg mit seinem historischen Charakter zu erhalten und weiterzuentwickeln, damit er für die Zukunft  auch eine der touristischen Hauptattraktionen regional und überregional  bleibt. Dieses Ziel kann aufgrund der Vielschichtigkeit der aufeinandertreffenden Interessen nur durch eine gesunde Abwägung der weiteren Vorgehensweise aller Beteiligten erreicht werden.

 


Januar, ohne Datum
Noch im Jahr 2023 habe ich Post auf die Aufrechterhaltung meiner Beschwerde bezüglich des Umganges mit den Denkmalschutzbehörden erhalten, die aber ebenfalls nicht weiterhilft bestehende Probleme zu beseitigen oder eine Lösung herbeizuführen. Ich möchte auch diesen Brief auf meiner Seite veröffentlichen, um ganz einfach darzustellen, wie abgehoben und bürgerfremd, ja wie gefährlich, wenn  rechtswidrige Zustände billigend in Kauf genommen werden, man mit Anliegen der eigenen Bürger umgeht.

Ich erspare mir bei dieser Antwort jeglichen Kommentar.

Mein nächstes Anliegen betrifft die Meinung von Touristen und Wanderern, die sich den Thüringer Wald für ihre Aktivitäten ausgesucht haben. Leider entwickelt sich auch hier ein erschreckendes Bild. Man muss im Internet nicht lange suchen, um sogenannte "Online-Bewertungen" unserer Thüringer Heimat und des Rennsteiges zu finden. Diese sind zum Teil bereits mehrere Jahre alt, aber auch aktuelle Bewertungen finden wir im Netz, die eine negative Entwicklung darstellen.
Angeregt zu dieser Veröffentlichung wurde ich durch die Nachricht eines Reisebüros, dass sich mit der Organisation von Rennsteigwanderungen befasst und Buchungsrückgänge verzeichnet. Ich nenne bewusst keine Quellen, habe auch in diesem Zusammenhang Passagen mit Personenangaben entfernt. Doch lesen Sie bitte selbst:

Nie wieder… schon gar nicht mit ….
Wir sind oft auf den verschiedensten „Steigen“ unterwegs. Daher schien es sinnvoll, einmal den 3. beliebtesten Steig in Deutschland unter die Füße zu nehmen…. Gerne hätten wir uns diese Erfahrung gespart. Der Weg war in wesentlichen Teilen trostlos und schlecht. Im Winter, sofern hier der Schnee die unwegsame Strecke beschneit hat und gespurt ist, mag einem das Freude bereiten. Im Sommer fiel es uns schwer die Beliebtheit nachvollziehen zu können. Mit wenigen Ausnahmen waren die Unterkünfte ungenügend! Oft auch weit von den Tagesetappen entfernt, sodass man am Schluss noch 2-3 km on top zum Quartier drauflegen musste. ….

Wir wandern also weiter, hoffen aber, dass diese schlechte Tour bald vergessen ist.
Erlebnisdatum: Juni 2022

Allein/Single
Ich habe heute aus Neugier mit der Sormitztalbahn eine Reise nach Blankenstein unternommen. Ich wollte mir den Ort anschauen und eine Kleinigkeit zu mir nehmen. Bedauerlicherweise gab es keine geöffnete gastronomische Einrichtung...und das am Sonntag!! Also - Finger weg!!

Verfasst am 7. November 2021

Rennsteigwanderung von Eisenach nach Neustadt am Rennweg
Gefallen hat uns die gut beschilderte Wegweisung, oft mit km-Angabe. Nur der Weg von Eisenach über Wartburg und Drachenschlucht war sehenswert, gehört aber nicht zum Rennsteig. Nach der Drachenschlucht haben wir den Rennsteig erreicht. Wer andere Touren (Moselsteig, Malerweg, Rheinsteig, etc.) schon gegangen ist, wird enttäuscht sein. Breite geschotterte Fahrwege führten uns die nächsten drei Tage durch den Wald ohne große Aussicht zum Tagesziel. Von Allzunah über Friedrichshöhe nach Neuhaus wurde der Weg wenigstens teilweise ein Wanderweg und keine Fahrstraße.
Verfasst am 17. Juni 2020

Bestimmt nicht der "schönste Wanderweg Deutschlands"
Zu neunt sind wir bei überwiegend schönem Wetter auf dem Rennsteig unterwegs gewesen, rund 50 Kilometer von Neuhaus bis zum Abzweig zum Bahnhof Oberhof. Tolle Natureindrücke und einige fantastische Ausblicke begleiteten uns unterwegs. Hervorragend das reichhaltige Angebot an Rastplätzen, fast immer mit einem überdachten Unterstand und überall sehr gepflegten Tisch- und Sitzgarnituren. Aber was hilft es, wenn man statt Vogelgezwitscher überwiegend den nicht enden wollenden Lärm der Hunderte von Motorrädern anhören muss, nur, weil der Weg zumindest auf diesen 2 Tagesetappen fast ausschließlich immer direkt an der Kammstraße des Thüringer Waldes entlang verläuft? Wir waren darüber mehr als enttäuscht!
Verfasst am 2. Juni 2014

Rennsteig Wandern in Thüringen: Der tiefe Fall einer Legende
Bevor ich ausführlich über meine fünftägige Wanderung auf dem Rennsteig berichte, muss ich mir erst einmal Luft machen. Was ich jetzt schreibe, tut mir leid für jeden Gastronomen, der mit seinem letzten Herzblut um jeden einzelnen Tourist in dieser Region kämpft. Aber es muss gesagt werden.
Es ist eine Schande und für mich unbegreiflich, wie innerhalb von nur 10 Jahren ein Wanderweg mit Tradition bis ins 14. Jahrhundert so verhunzt werden kann. Für mich ist der Rennsteig kein Qualitätswanderweg. Und ich gehe noch weiter: Für mich dürfte er sich überhaupt nicht mehr Fernwanderweg nennen dürfen.
Schotter, Asphalt und kaum noch Natur
80 % des Weges führt heute über planierte Schotterwege, die vier Meter breit sind und sich wie Beton laufen. Vielleicht habe ich eine andere Einstellung zum Wandern, aber wer auch immer dafür verantwortlich ist und die Seele des Thüringer Höhenwanderweges an profitgierige Forstgesellschaften und Stromkonzerne verkauft hat, der ist maßgeblich am Untergang des Rennsteiges beteiligt.
Vor 10 Jahren war das übrigens noch nicht so. Ein Fakt, der selbst den einheimischen Wanderern eine mächtige Zornesfalte ins Gesicht zaubert.
Und wenn der Rennsteig schon mal querfeldein auf unbefestigten Waldboden verläuft, dann wird selbst dort zwischen Wurzeln Schotter gekippt. Was geht in den Köpfen der Verantwortlichen ab? Warum greift der 1896 gegründete Rennsteigverein nicht ein?
Wanderweg und Loipe

Die Landschaft durch die man wandert, ist außer Konkurrenz. Dichte Fichten- und Buchenwälder stehen links und rechts der geschotterten Forstwege, die sich im Winter wunderbar als Ski Loipe präparieren lassen. Hier versucht man zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen und die längste Loipe der Welt zu kreieren. Schön und gut aber warum ausgerechnet auf dem Rennsteig Wanderweg? Auch hier gibt es wieder einen eindeutigen Verlierer: die Wanderer.
Europas längster Höhenradwanderweg vs. Rennsteig
Leider komm ich aus dem Meckern nicht heraus. Neben den Wintersportlern muss sich der Rennsteigwanderer auch einen Großteil der Strecke mit Radfahrern teilen. Das nennt sich dann Europas längster Höhenradweg.
Schön befestigte Schotterwege, so das Cityräder und sogar Rennräder mit Crossprofil darauf rollen können. Ich selbst bin Rennrad- und Mountainbiker und würde mich verarscht fühlen. Wieder versucht man einen Kompromiss zu finden und schickt die Wanderer über diese Streckenabschnitte. Höhenradwanderweg schön und gut aber nicht auf Kosten der Natur. Der originale Rennsteig führte über dicke Wurzeln und schlammigen Waldboden. Wenn dann nur echte Mountainbiker und Wanderer dort entlangkommen, dann ist es so.
Ich kann bei so viel blinden Aktionismus nur den Kopf schütteln und die rapide sinkenden Besucherzahlen geben mir Recht.

Gesendet: Mittwoch, 20. Dezember 2023 15:25
welche Menschen kommen auf die Idee, 81 km des Rennsteiges mit Schotter und Asphalt zu belegen? Wieso hat man das zugelassen und welche vermutlich kommerziellen Interessen stecken dahinter?
Ich bin in Thüringen aufgewachsen, kenne den Rennsteig noch in seiner natürlichen Form. und bin sehr traurig und erschüttert über diese Entwicklung. Als ob das Waldsterben nicht schon genug wäre….
Ich hoffe inständig für den Rennsteig und den Thüringer Wald, dass man diese Entwicklung stoppen und umkehren kann. ...

Gesendet: Dienstag, 19. Dezember 2023 19:07
Nachdem ich in Erfahrungsberichten gelesen habe, dass der Rennsteig zu ca. 80% nur noch aus Schotter- und Asphaltwegen besteht, entscheide ich mich gegen eine Rennsteigwanderung.

Sehr traurig, wie das letzte bisschen Natur auch noch zerstört wird. …

Eigentlich alles Probleme über die wir schon Jahre reden. Sie reihen sich ganz einfach in die lange Perlenkette der schrittweisen Demontage unseres Rennsteiges ein, einmal der beliebteste Fernwanderweg in Deutschland. Nicht Corona Pandemie, Borkenkäferbefall oder Kriege sind die Ursachen dieser  Entwicklung, nein dass sind immer nur gern zitierte Anlässe, Ursache ist die permanente Unfähigkeit der Politik in einer solchen Situation mit Fach- und Sachkenntnis Entscheidungen zu treffen, die auch einer landschafts- und naturorientierten Tourismusentwicklung dienlich sind und die dabei gleichzeitig der gesellschaftlichen Entwicklung und den damit verbundenen touristischen Bedürfnissen Rechnung tragen.
Andere Länder machen es uns vor und können es viel besser als wir. Solange wir Geld (meistens das Steuergeld der eigenen Bürger) für sinnlose Kriege ausgeben, unfähige Politiker finanzieren und das Füllhorn des Geldsegens über zwielichtige Diktaturen ausschütten, wird sich daran nichts ändern.