29. Dezember

Meine Antwort auf das Schreiben der Staatskanzlei vom 07. Dezember 2023

Sehr geehrter Herr Münchgesang,

ich habe Mitte Dezember Ihr Antwortschreiben auf mein Anliegen bezüglich der Beschädigung von denkmalgeschützten Grenzsteinen am Rennsteig erhalten.
Ihre Antwort kann ich so nicht akzeptieren, da sie uns in der Sache nicht weiterbringt.
Erste Reaktionen unseres Vereinsvorstandes bestärken mich in dieser Ansicht.
Auf meine Vorschläge zur Lösung des Problems wird nicht eingegangen. Eine "Kann"-Bestimmung zur Ahndung von denkmalschutzrechtswidrigen (wie Sie es nennen) Handlungen ist inakzeptabel und nicht sachdienlich.
Aus der bisherigen Nichtreaktion (außer automatischer Lesebestätigungen auf meinen Mailverkehr) der Denkmalbehörden auf meine weiteren Anzeigen von Grenzsteinbeschädigungen, muss ich schlussfolgern, dass das von mir dargelegte Problem nicht mit dem durchaus gebührenden denkmalschutzrechtlichen Respekt gewürdigt wird. Das Thüringer Denkmalrecht ist kein "Freibrief" für einen sorglosen Umgang mit denkmalgeschützten historischen Werten, die den gleichen Schutz genießen sollten, wie bekanntere Denkmale des Freistaates.
Ich argumentiere hier in meiner Eigenschaft als Hauptwegewart des Rennsteigvereins 1896 e.V. und als Mitglied im Thüringer Rennsteigverein Neustadt am Rennsteig e.V.
Ich arbeite im Ehrenamt und fühle mich laut Vereinssatzungen beider Vereine dem Erhalt und der Pflege der historischen Werte des Rennsteiges verpflichtet.
Gleiches erwarte ich von den Behörden.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Rüger
Hauptwegewart Rennsteigverein 1896 e.V.

(Anmerkung: Darstellung erfolgte in Kopie meines E-Mailverkehrs mit der Staatskanzlei des Freistaates Thüringen)


16. Dezember

Thüringer Staatskanzlei antwortet auf meine Beschwerde vom 20. Juli 2023

Grenzsteinschäden - Antwort auf meine Beschwerde bei der Staatskanzlei

Am 20. Juli 2023 legte ich per E-Mail bei der Staatskanzlei des Freistaates Thüringen Beschwerde wegen der vermeidbaren Beschädigung von Grenzsteinen zwischen der Neuen Ausspanne und der Ebertswiese in mindesten 6 Fällen ein, da mit herkömmlichen Mitteln der Beschwerdeführung kein Ergebnis erreicht werden konnte.

Nach ziemlich genau 5 Monaten Bearbeitungszeit erhielt ich mit Datum vom 07. Dezember 2023 am 16. Dezember 2023 die Antwort der Staatskanzlei. Das Schreiben ist oben als Fotokopie meinen Ausführungen beigefügt.
Zusammenfassend muss ich feststellen, dass die mit einem hohen Rechercheaufwand geführten Untersuchungen zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt haben und auch nicht dafür Sorge tragen werden, zukünftig derartige Beschädigungen an, wohlgemerkt, denkmalgeschützten Objekten zu vermeiden.

Begründung:

  • Die Gründe für die Unterschutzstellung des Rennsteiges und die damit verbundenen Eintragungen sind mir sehr wohl bekannt, da ich persönlich in den Jahren 1994 bis weit nach 2000 selber aktiv involviert war. Im Auftrag des damaligen Landesamtes für Denkmalpflege erstellte ich eine Fotodokumentation aller vorhandenen Länder- und Ämtergrenzsteine des Rennsteiges, die von mir auch mit den entsprechenden Erklärungen übergeben wurde. In dieser Zeit haben wir auch über 200 historische Grenzsteine fachgerecht saniert. Zu Beginn des Jahres 2023 übergab ich den Denkmalschutzbehörden zusätzlich eine Dokumentation, die auch im Antwortschreiben vom 07. Dezember erwähnt wird. Verwundert war ich allerdings über die Feststellung im Antwortschreiben vom 07. Dezember 2023, dass nicht alle Objekte KD-Eigenschaften (KD für Kulturdenkmal) haben. Damit flüchtet man sich in eine gewisse Abwehrhaltung, indem man durch den Ausschluss von Objekten, feststellt, für was man nicht verantwortlich ist, übrigens eine Unsicherheit in der Behördenarbeit, die ich in der Vergangenheit öfters angetroffen habe, erst einmal die Verantwortung von sich wegschieben. Als weiteres Beispiel möchte ich aus meiner persönlichen Arbeit am Rennsteig anfügen, dass ich bei Beschädigungen oftmals als erste Reaktion die Frage, liegt das Objekt denn überhaupt in unserem Zuständigkeitsbereich, gestellt bekommen habe. Als Mitarbeiter der Behörde habe ich die Aufgabe, das selbst festzustellen. Sollte eine andere Behörde dafür zuständig sein, dürfte es im digitalen Zeitalter keine Hürde sein, bürgerfreundlich zu handeln, die Beschwerde an die zuständige Behörde weiterzuleiten und dem Beschwerdeführer darüber zu informieren, dass seine Beschwerde in einer angemessenen Frist, ich beziffere diese einmal mit 4 Wochen, von dort beantwortet wird. Es käme auch gut an, den Bürger in geeigneter Form bei der Problemlösung mit einzubeziehen.

  • In meiner Beschwerde habe ich auch Lösungsvorschläge zur Vermeidung von Beschädigungen erläutert, auf die im Antwortschreiben nicht eingegangen worden ist. Es wurde mir mitgeteilt, dass regelmäßig Informationsveranstaltungen und Schulungen für Waldeigentümer, Forstbehörden und Forstbetriebe durchgeführt werden, in welchen ausdrücklich auf die Denkmaleigenschaft und die daraus resultierenden rechtlichen Folgen aufmerksam gemacht wird und die Beteiligten eine Einhaltung des Denkmalschutzes sensibilisiert werden, was auch immer das bedeuten soll. Wenn das so ist, warum kommt es seit meiner Beschwerde vom 20 Juli 2023 weiterhin zu Beschädigungen und Gefährdungen am historischen Grenzsteinbestand und warum erhalte ich auf meine Folgeeinwände zu diesen neuen Vorfällen am Rennsteig noch nicht einmal eine Antwort, sowohl von den Unteren Denkmalschutzbehörden und den Forstämtern (bis auf eine Ausnahme). Ich habe als Bürger und Vereinsmitglied eines gemeinnützigen, ehrenamtlich tätigen Vereines in Ausübung meiner Tätigkeit als Hauptwegewart Anfragen gestellt, die unbeantwortet geblieben sind.

  • Mehrmals wird im Antwortschreiben der Staatskanzlei auf fehlende personelle Ressourcen hingewiesen, die ich als Bürger so nicht akzeptieren kann, da ich davon ausgehen muss, dass eine öffentliche Institution gegenüber ihren Bürgern funktionieren muss, ansonsten ist sie untauglich, die Interessen der Bürger zu vertreten. Gegenüber einem Beschwerdeführer sollte eine in der Öffentlichkeit stehende Institution solche Äußerungen unterlassen, da es ohnehin schon Probleme gibt, ob die öffentliche Hand überhaupt in der Lage ist, die Interessen der Bürger in ausreichender Form zu vertreten. Im Ansatz lassen sich hierbei anarchistische Strukturen erkennen, die mit einem durch die Abwesenheit von Staat und institutioneller Gewalt bedingten Zustand gesellschaftlicher Unordnung vergleichbar sind.
  • Es wird weiter ausgeführt, dass die zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörden Denkmalschutzvergehen ahnden können, es nach dem Opportunitätsprinzip (Verhältnismäßigkeit) aber nicht unbedingt müssen, ob sie gegen einen denkmalschutzrechtswidrigen Zustand einschreitet oder nicht, steht dort geschrieben.
    Ist das Einschreiten gegen einen rechtswidrigen Zustand nicht Grundanliegen eines funktionierenden rechtsstaatlichen Systems? Kann, könnte, muss aber nicht, sind bei der Beurteilung der rechtlichen Situation also der völlig falsche Ansatz und zeugen davon, dass das Anliegen des Denkmalschutzes nicht den gebührenden Stellenwert erhält, den der gesetzliche Rahmen vorgibt. Sollte der gesetzliche Rahmen trotzdem rechtliche Lücken aufweisen, ist es nicht ratsam, diese Lücken durch spekulative Argumente zur Schutzwürdigkeit aufzuweichen. Vielmehr müssten  durch die Fachbehörde klare Formulierungen für eine Durchführungsbestimmung erarbeitet werden, die einen eindeutigen Schutz des Denkmals Rennsteig gewährleisten.
    In der Neubekanntmachung des Thüringer Denkmalschutzgesetzes vom 14. April 2004 ist durchaus ein angemessener gesetzlicher Rahmen vorgegeben, wie bei Nichteinhaltung denkmalschutzrechtlich zu verfahren ist. So werden im 2. Abschnitt, Erhaltung von Kulturdenkmalen, im § 7 die Erhaltungspflicht und in § 8 die Anzeigepflicht geregelt. Im 3. Abschnitt ist die Schutzwürdigkeit von Kulturdenkmalen geregelt, § 13 regelt das Erlaubnisverfahren. Der 7 Abschnitt regelt unter § 29 die Bußgeldbestimmungen bei Nichteinhaltung des Gesetzes. Somit steht der zuständigen Behörde ein ausreichender gesetzlicher Rahmen zur Verfügung, in welchem sie tätig werden kann. Sollte all das keine Wirkung zeigen steht überregional noch das aktuelle Strafgesetzbuch zur Verfügung.
  • In meinen Gesprächen mit Mitarbeitern der Unteren Denkmalschutzbehörden der Anliegerkreise am Rennsteig war immer wieder eine gewisse Unsicherheit beim Umgang mit den Verursachern von Grenzsteinschäden zu verzeichnen. Diese reichte von der territorialen Zuständigkeit, Fragen nach den Eigentümern, der Schutzwürdigkeit der betroffenen Objekte bis hin zur Anwendung des Thüringer Denkmalschutzrechtes. Ich sehe es als permanentes Versäumnis der Fachbehörden, die Unteren Denkmalschutzbehörden fachlich anzuleiten und personell so auszustatten, dass ein reibungsloser Denkmalschutz im Freistaat Thüringen gewährleistet wird. Es kann nicht sein, dass eine Untere Denkmalschutzbehörde beim Bauamt eines Landkreises angesiedelt ist und zusätzlich noch baurechtliche Vorgänge außerhalb des Denkmalschutzrechtes bearbeiten muss. Der Freistaat Thüringen muss sich seiner hochrangigen geschichtlichen Vergangenheit bewusst sein, die wertvolle Kulturdenkmäler hervorgebracht hat und diese umfassend schützen und erhalten. Dazu gehört nun einmal auch eine funktionierende Denkmalschutzbehörde.

    Wer die Vergangenheit nicht kennt, kann die Gegenwart nicht verstehen und die Zukunft nicht gestalten,
    sagte Helmut Kohl im Jahre 1995 einmal in abgewandelter Form eines Zitates von August Bebel und Johann Wolfgang von Goethe – lassen wir es nicht so weit kommen.

Wenn ich die mir vorliegenden Schriftverkehr verinnerliche, muss ich leider feststellen, dass bis dahin noch ein sprichwörtlich steiniger Weg Rennsteig vor uns liegt. Wir haben Hilfe angeboten. Nutzen sie diese Hilfe und ihre Erfahrungen, um für den Freistaat Thüringen das Maximale für einen funktionierenden Denkmalschutz herauszuholen.

 

12. Dezember

Schutzhütte auf dem Großen Eichelberg wurde neu verkleidet

Die in exponierter Lage befindliche Schutzhütte auf dem Großen Eichelberg wurde mit einer Holzschalung neu verkleidet. Die Arbeiten erfolgten wahrscheinlich im Spätherbst. Christel Bindel teilte mir das Anfang Dezember mit und stellte auch das Foto zur Verfügung. Das Dach blieb unverändert. Die Außenanlagen wurden mit in Ordnung gebracht.


Schutzhütte Großer Eichelberg (Bild: Christel Bindel, Rennsteigverein 1896 e.V., OG Hörschel)

 

Dezember

Aktuelle Informationen zu den für das Jahr 2024 geplanten Runsten des Rennsteigvereins 1896 e.V.

Die Pfingstrunst 2024, Wanderführer Ulrich Rüger, findet wie folgt statt:
08.06.2024 Steinbach am Wald, Anreise
09.06.2024 Blankenstein - Steinbach am Wald
10.06.2024 Steinbach am Wald -Limbach
11.06.2024 Limbach - Neustadt am Rennsteig
12.06.2024 Neustadt am Rennsteig - Oberhof
13.06.2024 Oberhof - Spießberghaus
14.06.2024 Spießberghaus - Ascherbrück
15.06.2024 Ascherbrück - Hörschel
Gepäcktransport mit eigenem Bus, je Teilnehmer bitte nur 1 Gepäckstück

Die Herbstrunst 2024, Wanderführer Lutz Hähner, findet wie folgt statt:
30.08.2024 Steinbach am Wald, Anreise
31.08.2024 Blankenstein - Steinbach am Wald
01.09.2024 Steinbach am Wald - Limbach
02.09.2024 Limbach - Neustadt am Rennsteig
03.09.2024 Neustadt am Rennsteig - Oberhof
04.09.2024 Oberhof - Spießberghaus
05.09.2024 Spießberghaus - Ascherbrück
06.09.2024 Ascherbrück - Hörschel
je Teilnehmer bitte nur 1 Gepäckstück

Bei Interesse bitten wir um kurzfristige Anmeldung bei Lutz Hähner, damit die Anmeldeformulare versendet werden können. Bitte beachtet dabei, dass die Zimmervormerkungen nur zeitlich begrenzt sind.

 

29. November

Viehhutstein - wieder Holzstapel hinter dem Stein - Vorsatz oder Dummheit

Wie mich Tilo Freiboth von der Ortsgruppe Ruhla des Rennsteigvereines informierte, wurde hinter dem Viehhutstein wieder Holz abgelagert, das den denkmalgeschützten Grenzstein aus dem Jahre 1528 (!) stark gefährdet. Es wäre nicht das erste Mal, dass beim Abtransport des Holzes Grenzsteine beschädigt  und mit erheblichen Aufwand wieder saniert werden müssen. Tieren trainiert man über einen sogenannten bedingten Reflex bestimmte Fähigkeiten an, die sie dann auch beherrschen. Bei manchen unserer Forstmitarbeiter oder deren Subunternehmer sollte man das wahrscheinlich zukünftig auch machen, wobei ich bezweifle, ob das irgend einen Sinn hat. Unsere permanenten Hinweise auf diesen Missstand am Viehhutstein, scheinen in den endlosen Weiten des nunmehr fast baumlosen Oberen Beerberges zu verhallen.

Das war bisher geschehen:
Dezember 2019: Viehhutstein wird bei Forstarbeiten beschädigt, Anzeige und Reparatur
Sommer 2021: Holzlager hinter dem Stein, obwohl im unmittelbaren Umfeld genügend Freiraum für Holzlager war, Beschwerde ohne Ergebnis
Sommer 2023: Holz wurde abgefahren
November 2023: erneut Holzlager hinter dem Stein, Beschwerde, bisher ausser Lesebestätigungen auf meine Mails, keine Reaktion

Auch diese Handlungsweise des ausführenden Forstbetriebes stufe ich als vorsätzlich ein.

Viehhutstein am 27.11.2023 (Foto: Tilo Freiboth, Ruhla)

 

29. November

Teilsperrung Rennsteig wegen Forstarbeiten

Wie mich der zuständige Revierförster gestern informierte, wird ab heute ein Teilstück des mittleren Rennsteiges wegen notwendiger Forstarbeiten gesperrt. Gesperrt wird der Rennsteig zwischen dem Abzweig Tannengrund bis zur Straßenkreuzung Alte Landesgrenze, dort wo der Rennsteig über den Burgberg führt, für ca. 14 Tage. Es handelt sich um eine temporäre Sperrung, die nicht über den gesamten Zeitraum wirkt.
Koordinaten:
50,5915307N, 10,9186058E (nach Straßenquerung beim Abzweig Tannengrund)
50,5977298N, 10.9073655E (Straßenquerung bei der Alten Landesgrenze)

 

27. November

Grenzstein 24, östlich vom Zigeunerkopf wurde wieder aufgerichtet - aber um 90° verdreht

BIlder aus dem Jahre 2006 mit korrekter Orientierung (SG: Norden, KH: Süden, 24: Westen)

aktuelle Bilder vom 27.11.2023, verdreht, Nr. 24 zeigt hier nach Süden, KH nach Osten und SG nach Westen (Fotos: Tilo Freiboth, Ruhla)

Der Grenzstein wurde wahrscheinlich in "Privatinitiative" ohne Kenntnis der geschichtlichen Hintergründe um 90° verdreht wieder aufgestellt. Für die sach- und fachgemäße Aufstellung von Grenzsteinen, die  Grenzfunktionen erfüllen, gibt es im Freistaat Thüringen gesetzliche Regelungen, an welche man sich zu halten hat. Bereits am 21. August 2023 habe ich diesbezüglich auf das Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (Thür.VermGeoG) vom 16. Dezember 2008 hingewiesen. Danach ist in Paragraf 14 Abmarkung klar geregelt, wie eine solche Abmarkung zu erfolgen hat. In Paragraf 33 sind die Ordnungswidrigkeiten geregelt. Da es sich hier offensichtlich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, sollte man in Hinblick auf zukünftige Vermeidung derartiger Grenzsteinschäden davon auch Gebrauch machen.
Ebenfalls zu beachten sind die denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Thüringen, da der Rennsteig bekanntlich als Sachgesamtheit unter Denkmalschutz steht. Entsprechende Anzeigen erfolgten an die zuständigen Institutionen im Freistaat Thüringen.

 

08. Oktober

Wieder historischer Grenzstein am Rennsteig herausgerissen

Am 08. Oktober informierte mich Tilo Freiboth vom Rennsteigverein, Ortsgruppe Ruhla, darüber, dass zwischen der Brotteroder Hütte  und dem Zigeunerkopf ein weiterer Grenzstein beim Ziehen von Pflanzgräben herausgerissen wurde.


Grenzstein Nr. 24 in Nähe Zigeunerkopf (östlich)
Bilder: Tilo Freiboth, Ruhla, 08.10.2023


Makaber ist, dass der Stein mit der Nummer 24 im August 2004 mit Mitteln der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Schmalkalden/ Meiningen saniert wurde und nachwievor Grenzfunktion besitzt.

Der Grenzstein befindet sich in der Flur 9 der Gemarkung Winterstein. Die mir zugänglichen Daten besagen, dass der Grenzstein zum Waldflurstück 554 gehört.
Der Eigentümer ist mir bekannt und wurde bei der Formulierung der Anzeigen mit angegeben.
Koordinaten zum Grenzstein sind mir nicht bekannt. Denkmalschutzrechtlich wäre die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Gotha zuständig.

Meine Anzeigen:

  • 09.10.2023 TTG Erfurt, Simon Büttner
  • 09.10.2023 Thomas Lemke ThüringenForst Erfurt
  • 09.10.2023 Untere Denkmalschutzbehörde Landkreis Gotha
  • 09.10.2023 Untere Denkmalschutzbehörde Landkreis Schmalkalden/ Meiningen
  • 10.10.2023 Regionalverbund Thüringer Wald

Zwischenzeitlich erhielt ich von allen vorgenannten Adressen automatisierte Eingangsbestätigungen. Das Landratsamt Gotha schickte mir mit Datum 20.10.2023 eine Eingangsbestätigung.
Offiziell wird meinerseits eine fachgerechte Sanierung (falls erforderlich) und ein fachgerechter Wiedereinbau des Grenzsteines nach Thüringer Vermessungsrecht gefordert.