22. März
22.15 Uhr: Neustadt am Rennsteig komplett unter Quarantäne – 900 Menschen betroffen
Zur Eindämmung des Coronavirus ist die Gemeinde Neustadt am Rennsteig in Thüringen nun unter Quarantäne. Für zwei Wochen darf niemand mehr den Ortsteil der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach verlassen. Auch betreten werden dürfe der etwa 900 Bewohner zählende Ort nahe Ilmenau nur noch in Ausnahmefällen und unter strengen hygienischen Sicherheitsvorkehrungen.
Man habe sich zu dem Schritt entschieden, weil sechs der bekannten elf Fälle im Kreis von bestätigten Infektionen aus dem Bereich Neustadt stammten, sagte die Sprecherin der Kreisverwaltung des Ilm-Kreis, Doreen Huth. Allein bis Sonntagabend hatte das Gesundheitsamt 69 Kontaktpersonen ausgemacht. Die Bewohner seien am Sonntagabend via Lautsprecher über die Allgemeinverfügung informiert worden.
Zu den Ausnahmen gehörten etwa Pflegedienste, Rettungsdienste, Feuerwehr und Polizei. Wie die sonstige Versorgung der Bewohner in der Zeit sichergestellt wird, berät nun ein Krisenstab.
Die Feuerwehr sperrt die Straße einen Kilometer vor Neustadt am Rennsteig. Nachdem sechs der elf Fälle von Covid-19 im Ilm-Kreis aus dem Ort in der Landgemeinde Großbreitenbach kommen, wurde der Ort für zwei Wochen komplett unter Quarantäne gestellt.
Neustadt seit Mitternacht komplett abgeriegelt
Alle rund 900 Bewohner von Neustadt am Rennsteig stehen seit Mitternacht unter häuslicher Quarantäne, das Dorf wird für zwei Wochen abgeriegelt.
Arnstadt/Neustadt - Das Landratsamt des Ilm-Kreises hatte dies angeordnet, weil es in dem kleinen Ort in der Landgemeinde Großbreitenbach inzwischen sechs Corona-Fälle gibt.
Am gestrigen Sonntag ist ein weiterer bestätigter Fall einer Coronavirus-Infektion im Ilm-Kreis hinzugekommen. Der 58-jährige Mann ist schwer erkrankt und wurde beatmungspflichtig in Suhl stationär aufgenommen. Damit ist die Zahl der bestätigten Fälle im Ilm-Kreis auf elf gestiegen.
Sechs dieser elf Fälle leben in Neustadt. Dort konnte das Gesundheitsamt mittlerweile 69 Kontaktpersonen ausmachen. Die Ermittlungen laufen noch, heißt es aus dem Landratsamt. Wegen der Häufung der Fälle und der dortigen Kontaktpersonen steigt das Infektionsrisiko im Ort. Deswegen hat Landrätin Petra Enders entschieden, Neustadt ab sofort für zwei Wochen komplett unter Quarantäne zu stellen. Das bedeutet, dass niemand den Ort verlassen darf und ein Zutritt nur in Ausnahmefällen und unter Vollschutz geschieht. Zu den Ausnahmen gehören Pflegedienste, Rettungsdienste, Feuerwehr und Polizei.
Laut erlassener Allgemeinverfügung ist die gesamte Bevölkerung sowohl mit Haupt- als auch mit Nebenwohnsitz, die sich innerhalb der letzten 14 Tage dort - und sei es auch nur kurzzeitig oder vorübergehend - aufgehalten hat, verpflichtet, sich ausschließlich in ihrer Wohnung beziehungsweise auf ausschließlich selbst genutzten Bereichen des Wohngrundstückes aufzuhalten.
Personen ist der Zutritt oder die Zufahrt zum Ort nur gestattet, wenn sie dort ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben und sich unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben. Ausgenommen sind Personen, die Maßnahmen der medizinischen Pflege wahrnehmen, Rettungsdienste, ärztliche Hausbesuche und ähnliches.
Direkten Kontakt meiden
Weisen Personen Erkältungssymptome auf, wie trockenen Husten, Fieber, Schnupfen, Abgeschlagenheit, Atemprobleme, sind sie verpflichtet, unverzüglich telefonisch den Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 zu kontaktieren. Die Bewohner sind verpflichtet, den direkten Kontakt mit anderen Personen einzustellen, der Kontakt zu in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen sowie zur Pflege und Versorgung tätigen Personen ist auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken. Sollte während der angeordneten Quarantänezeit eine medizinische Behandlung erforderlich werden, ist über die Quarantäne der Rettungsdienst und die versorgende medizinische Einrichtung vorher zu informieren.
Zur Selbstversorgung mit lebensnotwendigen Gütern sind Personen, die keine Erkältungssymptome aufweisen, berechtigt, auf kürzestem Wege entsprechende Einrichtungen zur Versorgung aufzusuchen. Anschließend haben sie sich unverzüglich wieder in die häusliche Quarantäne zurückzubegeben. Diese Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 5. April.
In der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach hat Landrätin Petra Enders einen Krisenstab einberufen. Er ist mit dem Bürgermeister der Landgemeinde, Peter Grimm, Rettungskräften, der Polizei und weiteren Kräften besetzt. Dort wird derzeit besprochen, wie die Grundversorgung des Ortes für die kommenden zwei Wochen gewährleistet werden kann. Auch für das in Neustadt ansässige Kinderheim wird eine Lösung erarbeitet.
Allein am Samstag waren im IlmKreis bereits fünf neue Corona-Fälle hinzugekommen. Diese befinden sich, wie die zuvor bekannten auch, in häuslicher Quarantäne. Das Gesundheitsamt steht mit ihnen und den Kontaktpersonen im Austausch. Da die anderen neu erfassten Erkrankten alle älter als 65 Jahre sind, gelten sie als besonders überwachungsbedürftig.
In sieben der bis Samstag bekannten Fälle hatte das Gesundheitsamt die Abstriche gemacht. Zwei Fälle kamen aus Hausarztpraxen. Ein Fall ist über die Abstrichstelle in Arnstadt gemeldet worden, die am letzten Mittwoch ihre Arbeit aufgenommen hat. Abstriche werden dort nur nach Terminvergabe durch die Hausarzt-Praxen oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst ( 116117) gemacht.
Aktuelle Lage im Ort
Nach Angaben des Ortsteilbürgersmeisters von Neustadt am Rennsteig, Dirk Macheleidt, ist die Lage in dem 900-Einwohner-Dorf trotz der verhängten Quarantäne ruhig und besonnen. Die allermeisten Menschen würden in ihren Häusern und auf ihren Grundstücken bleiben, von übermäßigen Ängsten oder Panik sei nichts zu spüren, sagte Macheleidt am Montag unserer Zeitung. Vereinzelt seien Menschen zum Einkaufen unterwegs. „Wichtig ist, dass wir uns jetzt nicht verrückt machen und auch nicht mit dem Finger auf die Leute zeigen, die direkt vom Corona-Virus betroffen sind.“ Zwar sei die Situation für alle ungewohnt. Doch wenn der Ort zusammenstehe, dann werde er auch diese Krise überstehen. jol/sh
Anmerkung: Für den Beitrag wurden ausnahmsweise Presseartikel verwendet