01. Oktober
Der Wasserleitungsbau zwischen dem Großen Dreiherrenstein und Neustadt am Rennsteig ist weitestgehend abgeschlossen. Der Wegezustand des betroffenen Rennsteigstückes ist als gut zu bezeichnen. Der Wanderweg ist auf dem betroffenen Abschnitt wieder gut zu begehen. Der Oberboden auf der Baustraße bis zum Druckunterbrechungsbehälter (DUB ist auf seiner gesamten Länge aufgetragen.
Die nachfolgenden Bilder stammen von Manfred Kastner, Neustadt am Rennsteig
Hochpunkt auf dem Burgberg
am Druckunterbrechungsbehälter
am Ländergrenzstein Nr. 10 am Ländergrenzstein Nr. 13
Blick zum Ländergrenzstein Nr. 16
01. Oktober
Die Schutzhütte am Burgberg zwischen Neustadt am Rennsteig und der Alten Landesgrenze wurde saniert. Vor einigen Jahren wurde die Rückwand infolge von Brandstiftung zerstört. Außerdem war das Dach reparaturbedürftig. Im Rahmen des Rennsteigprojektes 2016 konnte die Instandsetzung mit einem Kostenaufwand von 4328,33€ für Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten von örtlichen Firmen ausgeführt werden.
die Hütte nach der Sanierung (Foto: Manfred Kastner)
Bilder der Hütte vor der Sanierung
04. Oktober
In Ruhla im Gasthof „Einkehr zum Landgrafen“ in der Köhlergasse fand eine Beratung über eine mögliche Verlegung des Rennsteiges über den Gerberstein statt.
Eingeladen hatte Herr Torsten Lämmerhirt vom Landratsamt des Wartburgkreises. Herr Lämmerhirt ist gleichzeitig im Wartburgkreis Kreiswegewart.
Neben Herrn Schelhorn vom Regionalverbund Thüringer Wald nahmen noch einige örtliche Wegewarte teil. Anwesend war auch Herr Willi Lehmann als Vertreter des Rennsteigvereins 1896 e.V. und Herr Ulrich Rüger vom Thüringer Rennsteigverein e.V. Neustadt am Rennsteig. Weiter Einladungen ergingen an die zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörden, die Obere Denkmalschutzbehörde und an das Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation in Erfurt. Die Behördenvertreter waren nicht anwesend.
Folgende Grundgedanken gingen der Beratung voraus:
- in den 1970er Jahren wurde der ursprünglich über den Gerberstein verlaufende Rennsteig hinunter an die Glasbach - Brotteröder Straße verlegt, um eine Bewirtschaftung mit Kleintransportern zu ermöglichen.
- Der Gerberstein wird bereits im Jahre 933 in einer fränkischen Grenzbe-schreibung benannt.
- Bereits in der Anfangszeit des Tourismus ist der Gerberstein als markanter Aussichtspunkt bekannt.
- In manchen Wanderkarten und topografischen Karten wurde der Rennsteig über den Gerberstein geführt.
- Sollte es zu einer Verlegung kommen, werden umfangreiche Änderungen bei allen Entfernungsangaben erfolgen müssen (ca. 100 Wegweiser allein am Rennsteig), um die daraus resultierende neue Länge des Rennsteiges darstellen zu können.
Die Beratung erfolgte sachlich unter Abwägung aller für und gegen eine Verlegung sprechenden Argumente.
Herr Lämmerhirt stellte seine Voruntersuchungen in einer Präsentation vor.
Im Verlauf der anschließenden Diskussion wurde klar, dass es derzeit keinen urkundlichen Nachweis gibt, der einen Verlauf des Rennsteiges über den Gerberstein dokumentiert. Zahlreiche Dokumentationen und Schriften, besonders jene aus der Zeit der ehemaligen DDR, sprechen immer von einem „alten“ und einen „neuen“ Rennsteig, wobei mit alt eine nördliche Route um den Gerberstein und mit neu eine südliche Route um den Gerberstein bezeichnet werde (Siegfried Marohn: Der Rennsteig. Brockhaus Wanderheft Nr. 86. VEB F.A: Brockhaus Verlag Leipzig. 1971. Seite 23.).
Den gleichen Gedanken finden wir bei Otto Ludwig in seinem umfassenden Werk über den Rennsteig. Keine dieser Angaben ist aber mit historischen Quellenangaben belegt, so dass wir auch hier nur von einer Variante ausgehen müssen, die dem Begehren einiger damaliger Wanderer entsprungen sein muss.
Die Rennsteigroute südlich des Gerbersteines ist dokumentiert in der offiziellen Routenkarte des Thüringer Waldes von 1902 (mehrmals aufgelegt), die vom Thüringerwald Verein herausgegeben wurde. Auch die 5-teilige Rennsteigkarte von Clemens Major beschreibt den Rennsteigverlauf auf der südlichen Route. Die dort zu findende Darstellung dokumentiert sich auch in Bühring und Hertels „Der Rennsteig des Thüringer Waldes“ auf Seite 80 (Ausgabe 1930).
Es macht auch nach meinem Dafürhalten keinen Sinn, warum der Rennsteig, der gerade in seinem westlichen Verlauf über weite Strecken von jeher als befahrbarer Weg ausgebaut war, gerade bei Ruhla über den Gerberstein führen sollte.
Im Verlauf der weiteren Diskussion wurde mangels Nachweis argumentiert, den Wegeverlauf nicht zu verändern.
Jedoch sollen, um der Bedeutung des Gerbersteins für den Wandertourismus gerecht zu werden, an seinem westlichen und östlichen Zugang entsprechende Informationstafeln aufgestellt und die dazugehörigen Wegweiser gegebenenfalls aktualisiert werden. Der Weg über den Gerberstein bedarf einer Grundinstandsetzung mit Sicherungsmaßnahmen in schwierigen Bereichen direkt am Fels.
Der Tagungsort in der Köhlergasse zu Ruhla: Gasthof "Einkehr zum Landgrafen"
Hinterer und vorderer Gerberstein
25. Oktober
An der Schildwiese wird wieder ein Zollhaus errichtet
Schildwiese im Herbst
Unter Regie des Frankenwaldvereins, Ortsgruppe Kleintettau, wird an der Schildwiese gerade wieder ein Zollhaus errichtet. Alfred Schaden, der Obmann des Vereins betonte, dass das kleine Haus nach seiner Fertigstellung frei zugänglich sein wird. In der Hütte werden dann Informationstafeln zur historischen Grenzsituation an der Schildwiese angebracht.
Die komplette Baumaßnahme, die auch noch Sitzgruppen und Aufsteller zu Angeboten der Gemeinde Kleintettau beinhalten wird, soll im Frühjahr 2017 fertiggestellt werden.
Sponsoren der Maßnahme sind die Sparkassenstiftung Ludwigsstadt, der Markt Tettau und die Carl-August-Heinz-Stiftung. Dank gilt auch dem Bayerischen Staatsforst für die Bereitstellung von 16 Festmetern Lärchenholz, die zur Herstellung von Tischen und Bänken benötigt werden. Auch die Spechtsbrunner Bürger beteiligten sich durch Arbeitseinsätze, wofür Schaden sich ganz herzlich bedankte.
Frühe Nachweise zum Gebiet der Schildwiese finden wir bereits im ausgehenden 14. Jahrhundert. Nachfolgend versuche ich, einen kurzen geschichtlichen Abriss der frühen Situation rund um die Schildwiese zu geben, der aber keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit erhebt. Quellenangaben füge ich bei, soweit sie mir kenntlich sind.
- 25. April 1394
die Grafen von Orlamünde gerieten in Schulden. Graf Otto machte einen Teil seiner Gräfenthaler Besitzungen für zweyhundert Schock freiberger Müntz dem Markgrafen Wilhelm von Meißen lehnbar. In der Lehensurkunde vom 25. April 1394 heisst es dazu: ... mit den Orten...Luppelsdorf, Ergmannsdorf u. Crinitz und den Wald ganz und zwischen der straße, die über den Judenbach und der nach steynynen Heide belehnt... ( von Schultes. Urkundenbuch 2. Seite 46. Mit dem Wald ist der Hasenthaler Forst gemeint, etwa zwischen Laubeshütte und Sattelpass begrenzt)
Das Gräfenthaler Schloss
- 19. Juni 1414
Orlamünder Vertrag, auch hier wird die Beschreibung aus der Lehensurkunde von 1394 in Auszügen wieder verwendet, als es um die Beschreibung der Gegend an der Grenze geht. Die Ortsbeschreibung zeichnet ein sehr ungenaues Bild von der Situation vor Ort, was aber durchaus üblich für die Beschreibungen jener Zeit war.
1414 den 19. Juni. Geg. feria III. post diem Viti.
Markgraf Wilhelm von Meissen belehnet die Edeln
Herren Ern Sigismunden, Ern Otten und Em
Wilhelmen Grafen von Orlamünde, Herrn zu
Lauenstein, seine lieben Getreuen, mit der Herrschaft
Gräfenthal, Haus und Stadt, mit den Dörfern Ober- und
Nieder-Zöpten, Nieder- und Ober-Gols (Göliz), Leuben-
bach, Neuendorff, Kaulstorff, Buchbach, Lippelstorflf,
Erckmannstorff und Kriniz, dem Walde ganz und gar;
zwischen der Strasse über den Judenbach und der
Steinheide, mit allen Rechten und der Mannschaft.
Zeugen: Günther von Büaau, Er Busse Viz-
thum und Er Johann von Oberiiitz.
(Manuscript im grossh. Archiv zu Weimar bei H. u. H.)
1414 am 29. Juni. Geschehen am St. Peter und
Paulstage.
Erbtheilung zwischen Graf Sigismunden, Otten
und Wilhelmen von Orlamünde, Herren zu
Lauenstein, mit Vorrath ihrer Lieben, Heimlichen und
Getreuen Ern Johanns Schwabs, Pfarrers zu Gols,
Em Heinrichs Deckers, Pfarrers zu Rudisdorff, Hein-
richen Flans, zu Reynstedt gesessen, Diethrichs von
Schwartza, zu Koenitz gesessen, und Hansen von Buch,
Voigts zu Magdala.
Es werden 3 Theile gemacht.
1) Der erste Theil besteht aus: den Schlossern
Oräfenthal und Lichtenthann a) Schloss Gräfenthal
mit der Stadt und den Dörfern Lichtenhain, Spechts-
brunn, Buchbach, Emich (Ernsthal), Klreuniz, So-
merstorfif, Göbemdorff, Lippelstorflf, der Schmiede
zu Wallendorf, Schmiedefeit, Volkmannsdorf, Bem-
(hard)sdorf, Arnsgereuth, Geschwende bei der Eiche,
zu Jenichens, Ober-Loquitz, Nieder- und Ober-Gols,
Pippelstorf, Erckmannsdorf, Gösselsdorf, Limbach,
Neundorf ob Gräfenthal und ob Zelle, Zöpptpn und
mit dem Dorf zu dem Schlage, dem Stamm wald an der
Judenstrasse bis an die Mark, der Fischweide in
der Loquiz zwischen den Grafen von Schwarzburg
zu Leutenberg und des Pröpsten zu Zelle Grenze
und in der Zopten von Katzenbergers Wasser bis
an die Gemeinde Gräfenthal, in der Grossenbach, in
dem Kumbach, in dem Buchberg Zabelstorflf, da Al-
brecht alda das Salz von gibt; femer in dem Eisenberg
und in dem Fischwasser in den Waldungen bei Lauen-
stein, bei der Mühle zu Meldingen \md in dem Wein-
wachs zu Betlem.
Schloss Lichtenthann, mit Schmiedebach und
und dem Holz „dieKulm“. Zu beiden Schlössern ge-
hört der Weinwachs zu Reinstedt und Ottern und
die Mühle zu Meldingen.
2) Der zweite Theil aus den Schlössern: Lauen-
stein und Schauenforst nebst Lauenstein, Lud-
wigsdorf, Ottendorfif, Lauenhayn, Eberstorflf, Gros-
sengeschwende ob Zelle, dazu der Stammwald von der
Judenstrasse bis an den Abtswald von Salfeld bei
der Schoenau, die Loquiz von des Propstes zu Zelle
Wasser aufwärts, der Zoll von dem Schlage zu
Lauenhain, die Hölzer : die Lamprecht hinab bis an die
Lichta, die Lichta bis an die Gesaue, die Gesaue auf-
wärts bis über die Rehhecken, bis an den Kückelbach
über den Kückelbach bis zum Solbach, vom Solbach bis
über den Astherberg an die Leubis, die Leubis auf
bis an das Schlagethal, das Schlagethal auf bis an
die Schlagepfützen, die Schlagepfützen auf bis an die
Höhe, die Göls ganz, und der Wiltbann ohne die
Fischwasser, (die zu Gräfenthal gehören sollen), femer,
Schauenforst mit Reinstet, Maczekenrode, Drössnitz,
Kesslar, Mulde (Milde), Eroebiz, Rotemeuschel, Gum-
perde, Zweifelsbach, Dienstedt, Rödelwitz, Merttens-
rode, Wüstenbibra und dem was im Gericht liegt und
dem Holz ''das Buch„ und der Weinwachs am Haus-
berg zu Schauenforst.
3) Der dritte Theil aus den Schlössern: Lich-
tenberg und Magdala und zwar: Lichtenberg mit
der Stadt Lichtenberg,« Nieder- und Ober - Stehen,
Karlsgrün , Langenbach , Steinbach , Heinrichsdorf,
Geroltsgrün, Oerlachs, Bobengrün, Tirbach und der
Schmieden und mit allem, was im Gericht gelegen und
zum Schloss gehört ''dem Wald„, dann Magdala mit
Dorf Magdala, Gitterde (Goettern), Laessike (Lisgau),
Niedem-Sinderstedt, Ober-Sinderstedt, Sölnitz, Ottstedte,
Meldingen, Hammerstedt, Mechelrode, Furtten und
mit allem im Gericht und zum Schloss gehörig, der
Weinwachs zu Meldingen, ausgenommen die Mühle zu
Meldingen, und der Weinwachs zu Oettem, die nach
Gräfenthal und nach Lichtenthaim gehören sollen.
Die Lehen und die Mannschaft aber sollen unge-
theilt bleiben und der Aelteste im Lande des Ge-
schlechts von Orlamünde die Lehen verleihen
Lehensmannen sind : der Burggraf von dem Altenberge
mit Altendorf und Zubehör und Buchfart mit Zubehör,
Rudolf von Meldingen, Gemold von Ober-Weimar
zu Droessnitz, Hans von Oberweimar, Ditrich Schett-
hern, Jörge von Dennstedt, Gemolt Laue zu Rossla,
Heinrich Sack*) Heintz von Kopantz, Konrad von
Kochberg, Günther von Bünau, Ditrich von Elkes-
leben, alle von Entzenbcrg, Hartman von Holbacb
zu Jegersdorf, Hartmann von Holbach zu dem Eichig,
die Beutener zu Obemitz gesessen, Kellerwerck, Wetzel
von Gräfendorf mit Lösten und seiner Zugehörung,
Konrat von Meldingcn , zu Kappellendorf gesessen,
Otto von Hufif, Dietrich von Bernstett der Aeltere,
Albrecht von Schala, Albrecht von Brandenstein, die
von Koenitz, zu Kaulsdorif gesessen, Heinrich von
Koenitz zu Eybe, die von Wangenheim, Herr Fried-
rich V, Wirsperg, die von Witzleben zu Burggrub,
Heinrich Leych, Hans Matz, Hartmann von Schoen-
stett und Hans von Goinitz.
Die eigenen Schlösser zu Lauenstein, Lichten-
berg und Lichtenthann soll keiner ohne des Andern
Willen zu Lehen aufreichen. — Bergwerke sollen zwei
bleiben. Wer Gräfenthal hat, soll der Schwester zu
Ilmen 20 Gulden, der zu Lichtenberg der Schwester
zu Hof 20 Gulden, wer Lauenstein hat, an Günther
von Bünau 15 Gulden und an Dietrich von....
- 19. Oktober 1454
Zwischen Otto von Orlamünde und dem Grafen Siegmund kam es wegen des Zollhauses wiederholt zum Streit. So sagt Otto von Orlamünde am 19. Oktober: ...Auch so ist uns kund und wissen, das uf dem Walde zwischen Lichtenhain und kelbach nie kein Zoll gewest ist, sondern wir haben wohl vor gezeiten daselbst einen Hutmann (Wächter, Forstknecht) in einem Heuslein sitzend gehabt, der des Schlges (Verhau) wartete, als wir Feindschaft hatten, als ob es sich funde oder schicken wurde, das man nothwere bedirfe zu machen, es wäre an Gräben, Mauern, Zäunen, Landwehren... die zur Sicherheit gehören. (von Schultes. Urkundenbuch 2. Seite 8)
Warum die Grafen von Orlamünde an der Schildwiese Zoll erhoben haben, kann nur damit begründet werden, dass sie offenbar nicht in der Lage waren, ordentlich zu haushalten, normalerweise hätte dort gar kein Zollhaus stehen müssen, da ihnen ohnehin nördlich und südlich des Rennsteiges der gesamte Wald gehörte.
- 1497
Die Judenstraße wird Sächsische Geleitsstraße
- 08. März 1588
Die Irrungen und Streitigkeiten um das Zollhaus bestehen weiter bis sie schließlich 1588 zwischen dem Herzog Friedrich Wilhelm von Sachsen und dem Grafen Ulrich, als letzten Grafen der Pappenheimer Linie, beigelegt werden.
Im Vertrag vom 8. März steht: ...Auch ob zum siebenden und letzten dene zu Pappenheim hiebevor Verhinderung zugestanden, außerhalb des Dorfes Lichtenhain ein Zollhäuslein anzurichten, oder dasjenige allbereit der enden gebaut zur Einnahme des Zolls zu gebrauchen, welches auch das Ansehen verursacht, als das solches zur Neuerung fürgenommen; weiln aber bemerkt, daß berürt häuslein, welches hiebevor den Forstknechten zu guten erbaut worden, zu angeregtem und dem Ende zu gebrauchen angestellt, daß dasselbe dem zu Pappenheim seinen Zoll desto mehr einbringe...so ist ihm nachgelassen und vergönnet mehr erwähnten Zoll in dem Häuslein, so auf seinem Eigenthumb, wie gemeldet, eingerichtet, ungehindert männiglicher (manches) einzubringen, dadurch dem obberührten gebrechen gänzlichen und zugrunde aufgehoben. (von Schultes. Urkundenbuch 2. Seite 139)
- im Pfinzing Atlas von 1594 ist bei Lichtenhain ein Zollhaus eingetragen.
Kopie aus dem Pfinzing-Atlas, links unten ist das Zollhaus erwähnt (Original im Staatsarchiv Nürnberg)
- 1725 und 1781 werden an der Schildwiese Grenzvermarkungen vorgenommen
Grenzstein Nr. 197 von 1725, links: ernestinisch-sächsische Seite, rechts brandenburgische (Adler) Seite
Grenzstein Nr. 198 von 1781, links: AG ernestinisches Amt Gräfenthal, AL Amt Lauenstein
- 1830 beschreibt Julius von Plänckner die Landstraße von Kehlbach nach Gräfenthal. Dabei fand er 2 Zolltafeln am Ende der Straße bei der Schildwiese und an der saalfeldischen Grenze.
Julius von Plänckner
so könnte es an der Schildwiese ausgesehen haben, altes Zollschild
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